NOVEMBER 2007: Verbraucherrechte beim Kauf. In Portugal hat sich noch nicht herumgesprochen, welche Rechte dem Verbraucher beim Kauf zustehen. Kein Wunder, denn die neuen gesetzlichen Regelungen sind erst in den letzten 5 Jahren in Kraft getreten. Sie haben die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers beim Kauf mangelhafter Waren wesentlich gestärkt. Verbraucher ist dabei jeder, der den Kaufgegenstand nicht im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit erwirbt, sondern z.B. ein Fahrzeug zur privaten Nutzung oder Obst zum Eigenverzehr kauft. Verkäufer muss hingegen ein Unternehmer sein, der im Gegensatz zum Verbraucher im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit handelt. Von den neuen Regelungen werden somit die allermeisten Alltagskaufgeschäfte erfasst. Rechtsanwalt Dr. Alexander Rathenau schildert anhand von Beispielen, welche Rechte Verbrauchern dabei zustehen.