- Wir kümmern uns um die wirksame Ausschlagung der Erbschaft;
- Existieren mehrere Erben, kommt es regelmäßig zur Erbteilung. Vor der Erbteilung können die Erben lediglich entweder den gesamten ungeteilten Nachlass oder Nachlassanteile veräußern. Demnach können die Erben vor der Erbteilung einen bestimmten Gegenstand, der zum Nachlassvermögen gehört, nicht veräußern. Die Teilung der Erbschaft gehört demnach zu unseren klassischen Aufgaben.
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