Nachlassabwicklung | Erbschaft

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Full Service bei der Nachlassabwicklung
Geben Sie die Nachlassabwicklung in professionelle Hände.
Wir prüfen Ihre Erbsituation und erledigen alle bürokratischen Handlungen.

Hatte der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, so findet in aller Regel das ausländische Erbrecht Anwendung. Wir sorgen dafür, dass das ausländische Recht – insbesondere das deutsche Erbrecht – in Portugal durchgesetzt wird.
Im Rahmen der Nachlassabwicklung erläutern wir Ihnen alle steuerlichen Aspekte und schlagen Ihnen den bestmöglichen Lösungsweg vor.
Für die Abwicklung des Nachlasses vor Ort können Sie uns eine Vollmacht erteilen.

Unsere Tätigkeit umfasst in der Regel folgende Phasen:
Phase 1. Beratung
Die Beratung im Vorfeld der Nachlassabwicklung umfasst u.a. folgende Punkte:
  • Welches Erbrecht findet Anwendung (deutsches, portugiesisches, etc.)?
  • Wer ist Erbe geworden?
  • Ist das Testament formal und inhaltlich wirksam?
  • Gibt es Vermächtnisse, die erfüllt werden müssen?
  • Fallen Erbschaftssteuern in Portugal an?
  • Welche Vermögenswerte hat der Erblasser in Portugal hinterlassen (Immobilien, Bankkonten, Kraftfahrzeuge)?
  • Ist der Erbe mit dem Erblasser verwandt?
  • Muss ein Erbschein beantragt werden? In welchem Land?
  • Gibt es Pflichtteilsberechtigte? Mit welchen Ansprüchen?
  • Wann kann die geerbte Immobilie verkauft oder verschenkt werden?
Phase 2. Beschaffung und Prüfung der notwendigen Unterlagen
Zu den Unterlagen, die für die Nachlassabwicklung vorliegen müssen, zählen:
  • Internationale Sterbeurkunde
  • Testament mit Eröffnungsbeschluss und Apostille
  • Erbschein mit Apostille
  • Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde
  • Unterlagen der hinterlassenen Vermögenswerte
  • Vollmacht
  • Sonstige Unterlagen, je nach Einzelfall
Phase 3. Übersetzungen, Rechtsgutachten, Beurkundung eines Erbscheines
In dieser 3. Phase werden alle Unterlagen gem. den portugiesischen Vorschriften übersetzt und beglaubigt. Das Rechtsgutachten zum ausländischen (z.B. deutschen) Erbrecht wird erstellt. Bei Bedarf wird ein portugiesischer Erbschein beurkundet. Letzteres geschieht in aller Regel, wenn Bankkonten hinterlassen wurden.
Phase 4. Durchführung des sog. Stempelsteuerverfahrens
Die 4. Phase betrifft die Anzeige des Nachlasses vor der portugiesischen Finanzverwaltung. Dieses Verfahren ist im sog. Stempelsteuergesetz geregelt.
Phase 5. Registrierungen
In dieser letzter Phase wird der Erbe (oder die Erben) im Grundbuch, Kraftfahrzeugregister, Handelsregister, etc. als Rechtsinhaber eingetragen.
Diese Phase kann im Einzelfall einige Zeit in Anspruch nehmen, da vor der jeweiligen Eintragung etwaige Daten berichtigt werden müssen.
Das ist z.B. der Fall, wenn aus dem Grundbuch nicht die richtige Grundstücksfläche hervorgeht oder eine Belastung gelöscht werden muss.
Weitere mögliche Handlungen:
  • Wir kümmern uns um die wirksame Ausschlagung der Erbschaft;
  • Existieren mehrere Erben, kommt es regelmäßig  zur Erbteilung. Vor der Erbteilung können die Erben lediglich entweder den gesamten ungeteilten Nachlass oder Nachlassanteile veräußern. Demnach können die Erben vor der Erbteilung einen bestimmten Gegenstand, der zum Nachlassvermögen gehört, nicht veräußern. Die Teilung der Erbschaft gehört demnach zu unseren klassischen Aufgaben.

Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns eine Email.

Wir helfen gerne mit unserer Erfahrung

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