Gesetze & Verordnungen

Das portugiesische Recht ist komplex und undurchsichtig weil der Gesetzgeber eine schwer verständliche, altmodische Sprache benutzt und zahlreiche Einzelgesetze existieren, die nicht in die großen Gesetzesbücher (z.B. das Zivilgesetzbuch) integriert wurden bzw. werden.

Zu den Rechtsquellen gehören die
  • Verfassungsgesetze (Leis Constitucionais), wie die Verfassung selbst und deren Reformgesetze, Normen und Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts (direito internacional)
  • Gesetze, wie die von der Versammlung der Republik erlassenen Gesetze im formellen Sinne (Leis) und die durch die Regierung erlassenen Dekrete (decretos-leis)
  • Rechtsakte, denen Gesetzeskraft verliehen wird, wie Entscheidungen des Verfassungsgerichts bei der abstrakten Normenkontrolle sowie Verordnungen und sonstige Rechtsakte ohne Gesetzesstatus, wie Durchführungsverordnungen (regulamentos)
  • Europarecht (direito da união)
  • Gewohnheitsrecht (direito consuetudinário)
  • Richterrecht (jurisprudência).
  • Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs erlangen außerdem eine faktische Bindungswirkung
  • Billigkeitsrecht (equidade) und
  • Soziale Bräuche (usos)

Um immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung zu stehen, werden in der Kanzlei die täglichen Ausgaben des portugiesischen Gesetzgebungsblattes (Diário da República) ausgewertet.

Das vergangene Vierteljahrhundert steht im Zeichen einer enormen Rechtsentwicklung in Portugal. Am 25.04.1974 kam es zur sog. Nelkenrevolution. Ein großes Ereignis trat 1986 ein. Portugal wurde Vertragsstaat der Europäischen Gemeinschaften. In den darauffolgenden Jahren sind der Vertrag von Maastricht, Amsterdam, Nizza und 2009 der Vertrag von Lissabon, der institutionelle Neuerungen einführte, in Kraft getreten. Mittlerweile beruht über die Hälfte (!) des geltenden portugiesischen Rechts auf europäischen Vorgaben.

Verschiedene neue Gesetzesbücher, die heute noch in Kraft sind, sind in den letzten 25 Jahren in Kraft getreten bzw. sind im diesem Zeitraum erst richtig zur Wirkung gekommen. Hervorzuheben sind aber zunächst die Änderungen der portugiesischen Verfassung aus dem Jahre 1976. Die Verfassung wurde siebenmal geändert, namentlich in den Jahren 1982 (Gründung des Verfassungsgerichts), 1989 (Reform der Wirtschaftsordnung), 1992 und 1997 (Einfügung von Europäischen Grundrechten), 2001 (Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs), 2004 (Reform der Statuten der Inselgruppen Madeira/Azoren) sowie 2005 (Zulassung eines Referendums über den europäischen Verfassungsvertrag).

Die Kodifizierung in den 80er Jahren beginnt 1982 mit dem Strafgesetzbuch, das 2007 umfassend reformiert und neu veröffentlicht wurde.

Im Jahre 1987 ist das Strafprozessgesetzbuch in Kraft getreten, das in den Jahren 1995, 1998 und 2007 reformiert wurde. Es enthält Vorschriften über die Durchführung des Strafverfahrens.

Im Jahre 1986, d.h. mit dem Eintritt Portugals zur EG, ist das Gesetzbuch der Handelsgesellschaften in Kraft getreten. Ein wichtiger Schritt für die Ankurbelung der Wirtschaft.

Im Steuerrecht ist 1985 das Mehrwertsteuergesetzbuch in Kraft getreten. Das heutige Mehrwertsteuergesetzbuch beruht fast ausschließlich auf der Umsetzung europäischer Vorgaben.

Drei Jahre später, in den Jahren 1988/1989, sind das Einkommensteuergesetzbuch und das Körperschaftssteuergesetzbuch in Kraft getreten. Im Einkommensteuergesetzbuch wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt. Im Körperschaftssteuergesetzbuch hingegen die Besteuerung des Einkommens juristischer Personen.

Einige Jahre später, nämlich in 2003/2004, sind das Grundsteuergesetzbuch und Grunderwerbsteuergesetzbuch in Kraft getreten.

Im Jahre 1991 ist das Verwaltungsverfahrensgesetzbuch in Kraft getreten. Das Vewaltungsverfahrensgesetzbuch ist neben der Verfassung die wichtigste Rechtsquelle des Allgemeinen Verwaltungsrechts.

Erst über 10 Jahre später, im Jahre 2004, sind das Verwaltungsgerichtsgesetzbuch sowie das Gesetz über die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit in Kraft getreten.

Anfang des Jahres 2008 ist das Staatshaftungsgesetz erlassen worden. Dem Inkrafttreten des Staatshaftungsgesetzes ging eine lange Diskussion voraus und es war in Anbetracht der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben längst überfällig.

Im Baurecht ist im Jahr 1999 das Dekret über die Urbanisierung und den Bau im Staatsanzeiger erschienen und wurde zwischen 2001-2018 mehrmals novelliert.

Im Arbeitsrecht ist 2009 das neue Arbeitsgesetzbuch in Kraft getreten. Das Arbeitsgesetzbuch besteht aus zwei Büchern. Der Allgemeine Teil befasst sich mit den Quellen und dem Anwendungsbereich des Arbeitsrechts, dem Arbeitsvertrag und dem Kollektivarbeitsrecht. Das zweite Buch ist ganz der strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verantwortlichkeit gewidmet.

Von großer praktischer Bedeutung ist außerdem das neue Gesetzbuch über die Insolvenz und den Erhalt von Unternehmen aus 2004. Es orientiert sich an der deutschen Insolvenzordnung.

Das neue Zivilprozessgesetzbuch ist am 01.09.2013 in Kraft getreten. Das neue Gesetzbuch steht unter dem Zeichen von Schnelligkeit, Flexibilität und Vereinfachung.

Zusätzlich zu diesen großen Gesetzeswerken, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, haben zahlreiche kleinere Reformen die Rechtslandschaft wesentlich geändert. Dazu zählt die Zulässigkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe in Portugal. Seit dem 05.06.2010 ist es gleichgeschlechtlichen Partnern erlaubt, die Ehe einzugehen. Dabei entsprechen die Rechte und Pflichten der Ehegatten des gleichen Geschlechts grundsätzlich denen mit unterschiedlichen Geschlechtern. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Portugal ein sehr katholisch geprägtes Land ist, war die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ein wichtiger Schritt, sich in die Reihen der weltoffenen und liberalen Staaten dieser Welt einzureihen. Seit 2001 schützt das Gesetz außerdem faktische Lebensgemeinschaften. Eine deutsche Übersetzung finden Sie hier.

Zu den großen Gesetzesänderungen zählt auch das Dekret Nr. 76-A/2006 vom 29.03.2006. Portugiesische Rechtsanwälte (Advogados) haben seit 2006 im Bereich Vertragswesen im Vergleich zur deutschen Rechtslage weitergehende Zuständigkeiten. Dies betrifft vor allem die Befugnis, bestimmte Arten von Beglaubigungen, wie z.B. die Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften, vorzunehmen. Die notarielle Beurkundungspflicht von Verträgen wurde im gleichen Zug aufgehoben. Rechtsanwälte in Portugal können Verträge mit einem besonderem Beglaubigungsvermerk versehen, anstatt sie, wie es früher Pflicht war, von einem Notar beurkunden zu lassen.

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