Immobilienkauf – Befreiung von der Erwerbsteuer
Immobilienkauf – Befreiung von der Erwerbsteuer.
Seit August 2024 sind junge Menschen beim Immobilienkauf von Erwerbsteuern befreit. Die Steuerbefreiung erfasst sowohl die Grunderwerb- als auch die Stempelsteuer.
Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau, Experte im Immobilien- und Steuerrecht, erklärt die neue Gesetzeslage und beantwortet die häufigsten Fragen dazu.
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