RNH-Sonderstatus (Residente não habitual )

Wir helfen Ihnen beim Erwerb des RNH-Sonderstatus auf dem portugiesischen Festland und den Inselgruppen Madeira und Azoren

Der steuerliche Sonderstatus RNH
(Residente não habitual)

Portugal gewährt Rentnern und anderen neu Zugezogenen erhebliche Steuervorteile. Dabei verbucht das Land große Erfolge. Vor allem wohlhabende Rentner aus unterschiedlichen Ländern sind angesichts der Steuervorteile in den letzten Jahren nach Portugal gezogen.

Ruhegehälter wurden bis zum 1.4.2020 in Portugal von der Steuer freigestellt. Ab dem 1.4.2020 fällt eine günstige Steuerflatrate von 10 % auf Ruhegehälter an.

Ferner verzichtet Portugal auf die Besteuerung von sonstigem Einkommen, das im Ausland erzielt wird.

Zugezogene, die eine Tätigkeit in Portugal ausüben, der das Gesetz eine gehobene Wertschöpfung wissenschaftlicher, künstlerischer oder technischer Art zuschreibt, profitieren außerderm von einer Steuerflatrate in Höhe von nur 20 %.

RNH-Sonderstatus

Wir haben bereits sehr vielen Mandanten zu dem Sonderstatus verholfen und beantworten nachfolgend die häufigsten Fragen:

Ich lebe in Deutschland. Muss ich nach Portugal ziehen, um vom steuerlichen Sonderstatus zu profitieren?

Ja. Grundvoraussetzung für den Erwerb des Sonderstatus ist, dass Sie in Portugal steuerlich ansässig (d.h. unbeschränkt steuerpflichtig) werden. Das portugiesische Steuerrecht stellt u.a. darauf ab, ob Sie sich in Portugal über 183 Tage im Kalenderjahr aufhalten oder über eine Wohnung verfügen, die vermuten lässt, dass Sie Ihren Aufenthalt in Portugal fortsetzen werden.

Wie melde ich mich in Portugal an, um den Sonderstatus erfolgreich beantragen zu können?

Man muss zwischen der aufenthaltsrechtlichen und steuerlichen Anmeldung unterscheiden. Nach den europäischen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften (betrifft auch Schweizer) müssen Sie sich nach 3 Monaten bei der Gemeinde Ihres portugiesischen Wohnsitzes registrieren. Bevor Sie diese aufenthaltsrechtliche Registrierung vornehmen können, müssen Sie sich allerdings steuerlich als (noch) im Ausland gewöhnlich ansässig registrieren. Für die aufenthaltsrechtliche Registrierung benötigen Sie nämlich bereits eine Steuernummer. Nach der aufenthaltsrechtlichen Registrierung können Sie sich – unter Vorlage der Aufenthaltsbescheinigung – als in Portugal steuerlich ansässig registrieren. Danach (oder gleichzeitig) erfolgt der Antrag auf Erwerb des steuerlichen Sonderstatus residente não habitual. Nach der Registrierung als in Portugal steuerlich ansässig, können Sie noch bis zum 31. März des Folgejahres den Antrag auf Erwerb des Sonderstatus stellen. Da diese Schritte große Sorgfalt erfordern, unterstützen wir Sie bei all diesen Vorgängen. 

Ist mein Ruhegehalt aus Deutschland nach dem Erwerb des steuerlichen Sonderstatus residente não habitual steuerfrei?

Nach Art. 18 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Portugal (DBA) können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person (Portugal) für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat (Portugal) besteuert werden. Mit dem Erwerb des steuerlichen Sonderstatus stellte der portugiesische Staat Ruhegehälter bis zum 1.4.2020 von der Steuer frei. Seitdem fällt eine günstige Steuer in Höhe von 10 % an. Voraussetzung ist, dass das Ruhegehalt als nicht in Portugal erzielt gilt, was der Fall ist, wenn die Vergütung in Deutschland gezahlt wird. Dieser niedrige 10 %-Steuersatz soll Sie dazu bewegen, nach Portugal zu ziehen. 

Abwandlung: Macht es einen Unterschied, wenn ich mein Ruhegehalt nicht aus Deutschland, sondern aus der Schweiz oder Österreich empfangen würde?

Ja. Nach den Artikeln 19 der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit der Schweiz und Österreich werden Pensionen grundsätzlich weiterhin im Quellenstaat besteuert. Renten aus der Schweiz und Österreich werden hingegen in Portugal mit dem günstigen Steuersatz in Höhe von 10 % besteuert. Demnach kommen Rentner aus der Schweiz und Österreich in den vollen Genuss der Vorteile des steuerlichen Sonderstatus residente não habitual.

Nach den Regeln meiner betrieblichen (Vor-)Ruhestandsregelung habe ich einen Anspruch auf Zahlung einer „Abfindung“. Ich kann wählen, ob mir diese Abfindung auf einmal oder in Raten gezahlt wird. Fallen diese Einkünfte unter dem Begriff „Rente“?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da es auf den Einzelall ankommt. Der Begriff „Rente“ wird allerdings sehr weit ausgelegt. Darunter fallen klassische Pensions- und Rentenvergütungen infolge des Erreichens eines bestimmten Alters oder des Eintritts von Arbeitsunfähigkeit. Aber auch Zahlungen aus betrieblichen Rentenfonds, solange diese nicht als Arbeitslohn qualifiziert werden können, fallen unter den Rentenbegriff. Ferner nimmt die Vereinbarung einer Auszahlung vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters der Vergütung nicht den Rentencharakter. Demnach dürften solche „Abfindungen“ in aller Regel unter den Rentenbegriff fallen und somit im Rahmen des steuerlichen Sonderstatus residente não habitual mit nur 10 % zu versteuern sein. Schildern Sie uns Ihre konkrete Situation!

Ist der steuerliche Sonderstatus residente não habitual zeitlich befristet?

Der steuerliche Sonderstatus ist auf 10 Jahre befristet.
Der Status wird ab dem Jahr erworben, in dem der Antrag gestellt wird, auch wenn über den Antrag erst im Folgejahr entschieden wird.
Natürlich setzt die Beibehaltung des Sonderstatus während der 10 Jahre voraus, dass man weiterhin in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Es besteht aber keine Pflicht, über den gesamten 10-Jahres-Zeitraum in Portugal steuerlich ansässig zu bleiben. Sollte der Begünstigte z.B. 1 Jahr aussetzen, kann er den Sonderstatus innerhalb der Zehn-Jahres-Frist wieder aufnehmen.
Eine Verlängerung über die 10 Jahre hinaus sieht das Gesetz nicht vor.

Wird der steuerliche Sonderstatus residente não habitual immer für das ganze Jahr oder kann er auch unterjährig, z.B. vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember, vergeben werden?

Vor dem 01.01.2015 galt man noch für das gesamte Steuerjahr (entspricht dem Kalenderjahr) als in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man sich in Portugal über 183 Tage im Jahr aufhielt oder zum 31. Dezember über eine Wohnung verfügte, die vermuten ließ, dass man seinen Aufenthalt in Portugal fortsetzen wird. Seit dem Steuerjahr 2015 gilt man in Portugal grundsätzlich erst ab dem Tag als steuerlich ansässig, an dem man sich in Portugal aufhält und im Land übernachtet. Demnach ist anzunehmen, dass der steuerliche Sonderstatus residente não habitual auch nur für einen Teil des Jahres gewährt werden kann, d.h. mit Wirkung ab dem Tag des Umzuges nach Portugal.

Ich lebe gewöhnlich in Deutschland. Kommendes Jahr beabsichtige ich nach Portugal zu ziehen, um dort beruflich als Architekt zu arbeiten. Sollte ich den steuerlichen Sonderstatus residente não habitual  beantragen?

Ja, unbedingt. Die Ausübung von Berufen mit erhöhter Wertschöpfung werden in Portugal steuerlich begünstigt, wenn der Berufsträger den steuerlichen Sonderstatus residente não habitual erwirbt. Das Einkommen dieser Berufsgruppen unterliegt einer Steuerflatrate von 20 %. Im Vergleich zu dem aktuellen Spitzensteuersatz im Rahmen der Einkommensteuer von über 50 %, stellen die 20 % einen äußerst niedrigen Satz dar.

Ich beziehe Erträge aus Kapitalvermögen (Dividenden und Zinsen) in Deutschland. Ist dieses Einkommen unter dem steuerlichen Sonderstatus residente não habitual  steuerfrei?

Unter dem steuerlichen Sonderstatus residente não habitual sind Kapitalerträge in Portugal steuerfrei, wenn diese im Herkunftsstaat besteuert werden „können“ und nicht als in Portugal erzielte Einkünfte anzusehen sind. 

Nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Portugal „können“ Kapitalerträge eines in Portugal Ansässigen im Herkunftsstaat (Deutschland) besteuert werden. Nach den meisten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, wie im Abkommen zwischen Deutschland und Portugal, können Zinsen und Dividenden mit maximal 15 % und Lizenzrechte mit maximal 10 % im Quellenstaat besteuert werden. In Portugal fällt hingegen unter dem RNH-Status keine Steuer an. Da in Deutschland auf Kapitalerträge in der Regel eine Steuer in Höhe von 25 % anfällt, zahlt man im Ergebnis 10 % bzw. 15 % weniger an Steuern unter dem portugiesischen RNH-Status.

Unter „Videobeiträge“ finden Sie ein informatives Video zu diesem Thema. Den Podcast finden Sie hier.

Golden Visa: Aufenthaltstitel durch Immobilienkauf

Während Europäer mit dem steuerlichen Sonderstatus RNH gelockt werden, werden Drittstaatlern (Nicht-Europäern) „Goldene Visa“ unter bestimmten Bedingungen erteilt.

Es wurde speziell für Drittstaatler ein Anreiz geschaffen, in Portugal eine Immobilie zu kaufen. Voraussetzung für den Erwerb des Aufenthaltstitels ist der Kauf einer (oder mehrerer) Immobilie in Portugal für mindestens 500.000,00 €. In einigen Bereichen Portugals (insbesondere im Landesinneren) ist das Investitionsvolumen geringer.

Die Investition muss mindestens 5 Jahre ab dem Tag der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung andauern. Das hat zur Folge, dass der Investor im Falle eines Immobilienkaufes über einen Zeitraum von 5 Jahren die Immobilie halten muss.

Tatsächlich aufhalten muss sich der Investor in Portugal hingegen nur 7 Tage im Jahr und jeweils mindestens 14 Tage während der folgenden 2-Jahres-Zeiträume.

Durch den Erwerb des „Golden Visa“ erlangt der wohlhabende Drittstaatler das Recht, sich im gesamten Schengen-Raum (demnach weit über Portugal hinaus!) frei zu bewegen. Außerdem kann er nach 5 Jahren die ständige Aufenthaltsgenehmigung und ein Jahr später – also nach 6 Jahren – sogar die portugiesische Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Auch profitiert er vom Zuzugsrecht naher Familienangehörigen.

Gerne beraten wir Sie und zeigen Ihnen die einzelnen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beantragung eines Aufenthaltstitels auf.

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