Notar & Übersetzungen

Klassische notarielle Handlungen

Seit dem 1. Januar 2009 ist unsere Kanzlei mit notariellen Handlungsbefugnissen ausgestattet.

Advogados (portugiesische Rechtsanwälte) haben im Vertragswesen im Vergleich zu der Rechtslage in den deutschen Bundesländern weitergehende Zuständigkeiten. Dies betrifft insbesondere die Befugnis, verschiedene Arten von Beglaubigungen, wie die Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften, vorzunehmen. Während Beurkundungen früher nur durch Notários (Notare) vorgenommen werden durften, steht diese Zuständigkeit seit 2009 auch den Advogados zu.

Diese Erweiterung der anwaltlichen Befugnisse führt zu mehr Flexibilität und zu einer größeren Verantwortung der Anwälte. Früher gab es noch drei Instanzen, die die Ordnungsmäßigkeit der Transaktion überprüften: Anwalt, Notar, Grundbuchbeamter. Der Notar ist weggefallen.

Trotz dieser Zuständigkeitserweiterung lassen wir die Urkunden und Verträge – je nach Einzelfall – durch einen Notar formalisieren, wodurch die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts erneut bestätigt wird. Rechtssicherheit ist für unsere Mandanten nämlich besonders wichtig.

Wir besitzen außerdem die Zuständigkeit, deutsche und englische Dokumente zu übersetzen und zu beglaubigen. Unsere Mandanten sparen dadurch Zeit und Kosten. In Portugal müssen alle Übersetzungen von Dokumenten besonders beglaubigt werden.
Jeder Übersetzer muss seine Übersetzung in diesem Sinne beglaubigen lassen.

Übersetzungen von juristischen Texten und offiziellen Dokumenten

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung mit der Übersetzung deutsch-portugiesischer Rechtstexte. Gerade im juristischen Bereich ist die Gefahr einer fehlerhaften Übersetzung besonders groß, wenn Ihr Übersetzer nicht über fundierte Kenntnisse des Rechtssystems im Land der Zielsprache verfügt.

Bei der Übersetzung von juristischen Texten ist es nicht ausreichend, ein fachthematisches Wörterbuch zu benutzen. Man muss sich mit den Unterschieden der einzelnen Fachbegriffe auskennen, die bei geschäftlicher Korrespondenz, Abkommen und besonders bei Verträgen eine große Rolle spielen. Die Sprache der juristischen Übersetzung muss verständlich sein.


Wir verfügen über langjährige Erfahrung als Übersetzer von juristischen Rechtsgutachten, Schriftsätzen, Urteilen und behördlichen Bescheinigungen.


Dr. Rathenau hat u.a. die Verfassung der Republik Portugal in die deutsche Sprache übersetzt (in: Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten, 6. Auflage 2005, Beck-Texte im dtv. – vollständige Überarbeitung und Einfügung der V. Revision von 2001).

Wir helfen gerne mit unserer Erfahrung

Wenn Sie professionelle Hilfe brauchen...

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