Das Bankgeheimnis in Portugal

OKTOBER 2009: Das Bankgeheimnis in Portugal. Am 20. August 2009 wurde das Gesetz Nr. 94/2009 vom 1 September 2009 verabschiedet. Das Gesetz trägt die Überschrift „Maßnahmen zur Aufhebung des Bankgeheimnisses“ und beruht im Wesentlichen auf einer Gesetzesinitiative der Kommunistischen Partei Portugals. Rechtsanwalt Dr. Rathenau hat das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgt und die geschichtliche Entwicklung recherchiert.

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