Aktuelle Mitteilungen

Rechtslage verbindlich geklärt: Veräußerung eines Erbanteils unterliegt in Portugal keiner Veräußerungsgewinnsteuer!

Rechtslage verbindlich geklärt: Veräußerung eines Erbanteils unterliegt in Portugal keiner Veräußerungsgewinnsteuer!
Die portugiesische Finanzbehörde (AT) hatte gegen eine Entscheidung eines Schiedsgerichts (CAAD) vom 18.01.2024 Rechtsmittel eingelegt. In dieser Entscheidung war festgestellt worden, dass die Veräußerung eines Erbanteils (quinhão hereditário) an einem ungeteilten Nachlass nicht der Besteuerung nach Art. 10 Abs. 1 lit. a) des portugiesischen Einkommensteuergesetzes (CIRS) unterliegt, da es sich nicht um eine „entgeltliche Veräußerung eines dinglichen Rechts an einer Immobilie“ handelt.

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Millionenbetrug im Immobiliensektor aufgedeckt: Dr. Rathenau & Kollegen klärt auf

Millionenbetrug im Immobiliensektor aufgedeckt: Dr. Rathenau & Kollegen klärt auf
Die portugiesische Kriminalpolizei (Polícia Judiciária) hat im Mai 2025 im Rahmen der Operation „Chave na Mão“ fünf Personen wegen des Verdachts der schweren Betrugstaten, Urkundenfälschung und Geldwäsche im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen festgenommen. Die Ermittlungen betreffen Transaktionen im Raum Algarve mit einem geschätzten Gesamtschaden von über sieben Millionen Euro.

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Millionenbetrug im Immobiliensektor aufgedeckt: Dr. Rathenau & Kollegen klärt auf

Vorstellung der Dienstleistungen von Silke Hahn: Immobilien- und Lifestyle Concierge an der Algarve

Wir freuen uns, Ihnen die Dienstleistungen von Silke Hahn vorstellen zu dürfen. Als Rechtsanwälte, die sich auf die rechtliche Betreuung von Immobiliengeschäften spezialisiert haben, wissen wir, wie wichtig es ist, den richtigen Partner an seiner Seite zu haben.

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Steuerlicher Sonderstatus Residente Não Habitual (RNH): Wichtiges Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts

Das Oberste Verwaltungsgericht hat am 29.05.2024 entschieden, dass die Beantragung des Residente Não Habitual-Sonderstatus rein deklaratorisch ist. Laut Gesetz hat diese Beantragung bis Ende März des Folgejahres nach der Anmeldung als in Portugal steuerlich ansässig zu geschehen.

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