JUNI 2010: Vollmachten in Portugal – Lassen Sie sich vertreten!
Die Bedeutung von Vollmachten nimmt in Portugal stetig zu. Am hĂ€ufigsten werden Vollmachten RechtsanwĂ€lten erteilt, die bevollmĂ€chtigt werden, im Namen der Vollmachtgeber (Mandanten) vor Gericht aufzutreten. Aber auch beim Hauskauf, bei der FirmengrĂŒndung oder sogar EheschlieĂung ist eine BevollmĂ€chtigung nach Auskunft von Rechtsanwalt Dr. Rathenau möglich.
Unter Vollmacht versteht man die durch RechtsgeschĂ€ft begrĂŒndete Vertretungsmacht. Die Vollmacht entsteht durch einseitige ErklĂ€rung des Vollmachtgebers (Mandant). Es ist zwischen dem InnenverhĂ€ltnis (Mandant-Anwalt) und dem AuĂenverhĂ€ltnis (bevollmĂ€chtigter Anwalt-Dritter) zu unterscheiden. Die Vollmacht kann im AuĂenverhĂ€ltnis weiter gehen als im InnenverhĂ€ltnis mit dem Mandanten vereinbart. Vollmachten enthalten in Portugal in der Regel die Befugnis, Untervollmacht zu erteilen. Der Anwalt kann dann notfalls das GeschĂ€ft delegieren, wenn er (z.B. infolge Erkrankung) das GeschĂ€ft nicht selbst abschlieĂen kann. Möglich ist, dass ein Anwalt beide Parteien des RechtsgeschĂ€ftes vertritt. Dann hat aus dem Vollmachttext ausdrĂŒcklich hervorgehen, dass der Anwalt GeschĂ€fte mit sich selbst abschlieĂen darf.
Von den ĂŒblichen Vollmachten unterscheidet man Spezialvollmachten. WĂ€hrend ĂŒbliche Vollmachten z.B. zum Kauf oder Verkauf von Immobilien, GrĂŒndung von Gesellschaften und Vornahme von Handlungen vor öffentlichen Ămtern einen allgemeinen Wortlaut aufweisen dĂŒrfen (z.B. âImmobilien in Portugal zu kaufenâ, âeine Gesellschaft mit beschrĂ€nkter Haftung im Namen der zukĂŒnftigen Gesellschafter X und Y zu grĂŒndenâ, âjede Art von AntrĂ€gen bei der Gemeinde zu stellenâ), mĂŒssen Vollmachten z.B. zur Schenkung einer Immobilie und Eingehung der Ehe das konkrete GeschĂ€ft detailliert beschreiben (z.B. âdie Immobilie gelegen in Lagos, eingetragen im Grundbuch unter der Nummer 1111, an Frau Anna Mustermann zu verschenkenâ, âdie Ehe mit Frau Anna Mustermann im GĂŒterstand der GĂŒtertrennung einzugehenâ). Anders als in den meisten europĂ€ischen LĂ€ndern, ist eine Trauung per Stellvertreter in Abwesenheit des BrĂ€utigams in Portugal möglich. Diese Art des Eheschlusses wird Handschuhehe genannt. Die Bezeichnung deutet auf die frĂŒher dabei ĂŒbliche Ăberreichung eines Handschuhes als Sinnzeichen der Botenbeauftragung hin. Der BevollmĂ€chtigte hat aber in Portugal â anders als in einigen islamischen Staaten â nicht das Recht, den Ehepartner auszuwĂ€hlen. Die o.g. Spezialvollmacht muss vielmehr den Ehepartner ausdrĂŒcklich festlegen. Historisch sei erwĂ€hnt, dass die Handschuhehe noch im Europa des 18. Jahrhunderts weithin zu-lĂ€ssig war. Sie war im Adelsstand gebrĂ€uchlich. Allerdings konnte sie nach kirchlichem Recht bis zu ihrem Vollzug (Geschlechtsverkehr mit den Ehegatten) annulliert werden. Vertreten kann man sich in Portugal auch bei der einvernehmlichen Scheidung vor dem Standesamt (s. dazu ESA 2/2010). Somit ist es theoretisch möglich, jemanden zu heiraten und sich anschlie-Ăend scheiden zu lassen, ohne den Ehepartner jemals gesehen zu haben.
Vollmachten mĂŒssen nach portugiesischem Recht, anders als in Deutschland, stets den Form-vorschriften des RechtsgeschĂ€ftes genĂŒgen, zu welchem die Vollmacht ermĂ€chtigt. Bespiel: Wurde eine Vollmacht zum Kauf einer Immobilie erteilt, muss die Vollmacht in der besonderen notariellen Form erteilt werden, wie der spĂ€tere auf der Grundlage der Vollmacht abzuschlieĂende Kaufvertrag ĂŒber die Immobilie. Da AnwĂ€lte in Portugal mittlerweile auch Kauf-vertrĂ€ge ĂŒber Immobilien beurkunden dĂŒrfen (âQuasi-Notareâ, s. ESA 01/2009), können diese Vollmachten von AnwĂ€lten beglaubigt werden. Befindet sich der Mandant im Ausland, kann die portugiesische Vollmacht im Ausland beurkundet werden. Die Beurkundung der Vollmacht im Ausland kann auf zwei unterschiedliche Wege erfolgen: Vor einem portugiesischen Konsulat (oder der portugiesischen Botschaft) oder vor einem beliebigen Notar. Im erstgenannten Fall wird der in portugiesischer Sprache verfasste Vollmachttext in der Gegenwart des Beamten der diplomatischen Vertretung unterzeichnet und beglaubigt. Im zweitgenannten Fall wird der in deutscher Sprache verfasst Vollmachttext vor dem Notar unterzeichnet und beglaubigt. In dieser letztgenannten Variante muss die Vollmacht im Anschluss an die notarielle Beglaubigung aber noch mit einer Apostille nach der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 versehen werden. Die Apostille ist eine Beglaubigungsform, die zwischen den Vertragsstaaten der Haager Konvention eingefĂŒhrt wurde. In Deutschland sind in der Regel die LandgerichtsprĂ€sidenten fĂŒr die Anbringung der Apostille zustĂ€ndig. Im Anschluss daran werden die Vollmacht, der Beglaubigungsvermerk des Notars und die Apostille in die portugiesische Sprache ĂŒbersetzt. Die Ăbersetzung erfolgt in Portugal unter Anwendung der portugiesischen Ăbersetzungs- und Legalisierungsvorschriften.
Vollmachten sind grundsĂ€tzlich jederzeit frei widerruflich. Von groĂer Bedeutung ist, dass nach portugiesischem Recht Vollmachten, die auch im Interesse des BevollmĂ€chtigten erteilt werden (z.B. A erteilt B die Vollmacht, das sich im Eigentum von A stehende Haus auf sich â B â zu ĂŒbertragen), grundsĂ€tzlich unwiderruflich sind. Dies gilt auch dann, wenn im Voll-machttext nicht ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt wurde, dass die Vollmacht unwiderruflich ist. In der Praxis ist die unwiderrufliche Vollmacht bei ImmobilienverkĂ€ufen weit verbreitet. Vor allem in Fallkonstellationen, in denen der EigentĂŒmer der Immobilie diese noch nicht verkaufen kann, da Unterlagen fehlen (z.B. es fehlt die Nutzungsgenehmigung des Hauses, ohne die kein Kaufvertrag abgeschlossen werden darf), kann der EigentĂŒmer dem âKĂ€uferâ eine unwiderrufliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht ermĂ€chtigt den BevollmĂ€chtigten, die fehlenden Unterlagen zu beantragen und die Immobilie zu einem spĂ€teren Zeitpunkt sich oder einem Dritten zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Zug-um-Zug mit der Erteilung der Vollmacht erhĂ€lt der Vollmachtgeber bereits den vollen Kaufpreis. Vor der Erteilung der Vollmacht muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Die Zahlung der Steuer wird somit vorverlagert. Zum Kauf und damit zum EigentumsĂŒbergang kommt es ja erst spĂ€ter. Dieser âVerkaufâ birgt aber eine Gefahr: Die Vollmacht kann nicht in das Grundbuch eingetragen werden.