Steuern und Abgaben: Die wichtigsten Änderungen in 2012

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DEZEMBER 2011: Steuern und Abgaben: Die wichtigsten Änderungen in 2012.

Am 17.10.2011 hat die portugiesische Regierung dem Parlament den Gesetzesvorschlag für den kommenden Staatshaushalt 2012 vorgelegt. Das Gesetz wird durch Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung gekennzeichnet und sieht erhebliche Steuererhöhungen vor. Es ist zu erwarten, dass es vom Parlament gebilligt wird und am 1.1.2012 in Kraft tritt. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau, Experte im Immobilien- und Steuerrecht, informiert.

(Download der Tabellen der portugiesischen Kraftfahrzeug-Jahressteuer 2012 und der Steuertabelle III – Ermässigung nach Alter des KfZ bei der Einfuhrsteuer)

1. Grundsteuer
a) Erhöhung der Steuersätze
Die Steuersätze bei städtischen Anwesen werden um 25 % erhöht. Bisher betrugen die Sätze entweder zwischen 0,4-0,7 % oder 0,2-0,4 % des Einheitswertes, je nachdem, ob das jeweilige Anwesen bereits nach dem Grundsteuergesetz aus 2004 neu bewertet wurde. In 2012 wird der Spitzensatz bei noch nicht neubewerteten Anwesen auf 0,8 % und bei neubewerteten Anwesen auf 0,5 % erhöht. Der Mindestsatz wird jeweils um 0,1 % erhöht, d.h. von 0,4 % auf 0,5 % und von 0,2 % auf 0,3 %. Immobilien, die von der Gemeinde als unbewohnt (devoluto) eingestuft werden, werden dem 3fach erhöhten Steuersatz unterliegen. Bisher wurden diese Immobilien nur mit einer 2fach erhöhten Strafsteuer belastet. Außerdem wird der Steuersatz bei Offshore-Gesellschaften, die ihren Sitz in einem Staat der „schwarzen Liste“ haben, von 5 % auf 7,5 % erhöht.

b) Einschränkung des Befreiungstatbestandes
Von der Zahlung der Grundsteuer konnten bislang Käufer befreit werden, die eine Immobilie zu eigenen und ständigen Wohnzwecken erwarben. Bei einem Kaufpreis von bis zu 236.250 € konnte bisher eine zeitweilige Steuerbefreiung, die zwischen 4 und 8 Jahren variierte, beantragt werden. Das Haushaltsgesetz sieht vor, dass nur noch eine Befreiung von maximal 3 Jahren beantragt werden kann. Der Einheitswert der Immobilie darf 125.000 € nicht überschreiten und der Antragsteller muss nachweisen, dass sein zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr nicht 153.300 € überstieg.

2. Grunderwerbsteuer
Obwohl das mit der „Troika“ ausgehandelte Memorandum of Understanding von einer Reduzierung der Grunderwerbsteuer zwecks Ankurbelung des Immobilienmarktes spricht, sieht das Haushaltsgesetz keine Ermäßigungen vor. Vielmehr soll der Steuersatz beim Erwerb einer Immobilie durch eine Offshore-Gesellschaft, die ihren Sitz in einem der Staaten hat, der Teil der „schwarzen Liste“ ist, von bisher 8 % auf 10 % erhöht werden.

3. Kraftfahrzeugsteuern
a) Erhöhung der Einfuhrsteuer
Die umstrittene Einfuhrsteuer (vgl. ESA 03/2011) wird durchschnittlich um 7,7 % erhöht. Da laut Rechtsprechung die Mehrwertsteuer von 23 % auf die Einfuhrsteuer berechnet werden darf (Steuer auf Steuer), werden in Portugal vermutlich bereits jetzt die teuersten Fahrzeuge in Europa verkauft. Die neuen Tabellen für übliche PKW mit einem Bruttogewicht bis 3.500 Kg lauten:

Tabelle I: Hubraum-Komponente (Vergleich 2011/2012):

Hubraum cm3 Steuer je cm3
(2011)
Steuer je cm3
(2012)
Davon abzuziehen sind
(2011)
Davon abzuziehen sind
(2012)
bis 1250 0,92 € 0,97 € 684,74 € 718,98 €
über 1250 4,34 € 4,56 € 4.964,37 € 5.212,59 €

Tabelle II: Umwelt-Komponente (Vergleich 2011/2012):

CO2
(Gramm/Km)
Steuer je Gramm
(2011)
Steuer je Gramm
(2012)
Davon abzuziehen sind
(2011)
Davon abzuziehen sind
(2012)
Benzinfahrzeuge
bis 115 gr 3,57 € 4,03 € 335,58 € 378,98 €
von 116-145 gr 32,61 € 36,81 € 3.682,79 € 4.156,95 €
von 146-175 gr 37,85 € 42,72 € 4.439,31 € 5.010,87 €
von 176-195 gr 96,20 € 108,59 € 14.662,70 € 16.550,52 €
mehr als 195 gr 127,03 € 143,39 € 20.661,74 € 23.321,94 €
Dieselfahrzeuge
bis 95 gr 17,18 € 19,39€ 1.364,61 € 1.540,30 €
von 96-120 gr 49,16 € 55,49 € 4.450,15 € 5.023,11 €
von 121-140 gr 109,02 € 123,06 € 11.734,52 € 13.245,34 €
von 141-170 gr 121,04 € 136,85 € 13.490,65 € 15.227,57 €
mehr als 170 gr 166,53 € 187,97 € 20.761,61 € 23.434,67 €

Die Steuerreduzierungen bei Gebrauchtfahrzeugen (Tabelle III) bleiben unverändert bestehen.

b) Erhöhung der Kraftfahrzeug-Jahressteuer
Die Jahresteuer für Fahrzeuge wird ab dem 1.1.2012 zwischen 3,8 % und 7,5 % erhöht. Diese Erhöhung ist vor allem auf die Anhebung der Umwelt-Komponente zurückzuführen. Ver-gleicht man die alten mit den neuen Steuertabellen, ist festzustellen, dass die Umwelt-Komponente eine durchschnittliche Erhöhung von 5,32 % und die Hubraum-Komponente von 3,6 % erfährt. Die Jahressteuer bei Fahrzeugen mit einem Hubraum bis zu 1250 Kubik wird mindestens um 3,83 % steigen. Motoren mit höherem Hubraum werden im Jahr 2012 weitaus drastischer „bestraft“. Die Tabellen für 2012 können im Internet auf www.anwalt-portugal.de (unter „Presse und Publikationen“) heruntergeladen werden.

4. Einkommensteuer
Bekanntermaßen werden in Portugal 14 Monatsgehälter gezahlt. Das 13. und 14. Gehalt sind das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die umstrittenste Maßnahme in 2012 ist die Einfrierung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds für Staatsbedienstete, Angestellte in öffentlichen Unter-nehmen und Rentner ab einer bestimmten Einkommensgrenze.

Das Einkommen wird nach der neuen Steuertabelle 2012 besteuert:

Zu versteuerndes Einkommen Normaler Satz (%) Mittlerer Satz (%)
Bis 4 898 € 11,50 11,50
Von 4 898 bis 7 410 € 14,00 12,348
Von 7 410 bis 18 375 € 24,50 19,599
Von 18 375 bis 42 259 € 35,50 28,586
Von 42 259 bis 61 244 € 38,00 31,504
Von 61 244 bis 66 045 € 41,50 32,231
Von 66 045 bis 153 300 € 43,50 38,654
Über 153 300 € * 46,50

* Einkünfte, die über den Betrag von 153.300 € liegen, unterliegen zusätzlich einem sog. Solidaritätszuschlag von 2,5 %.

Die abzugsfähigen Kosten für Erziehung, Gesundheit, Unterhalt und Immobilien werden drastisch gekürzt. Beim Immobilienwerb oder Miete können nur noch 15 % der Beträge mit einem Maximalbetrag von jährlich 591 € von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Diese Ab-zugsfähigkeit wird in den nächsten Jahren herabgestuft, bis 2016 die Abzugsfähigkeit ganz abgeschafft ist. Gesundheitskosten sind nur noch zu 10 % von der Steuerschuld mit einer Höchstgrenze von 838,44 € absetzbar. Bei Familien mit drei und mehr Kindern erhöht sich dieser Betrag um 125,77 € pro Kind. Kosten, die mit der Erziehung im Zusammenhang stehen, sind zu 30 % bis zu einem Maximalbetrag von 160 % des Mindestlohnes (485 €) von der Steuerschuld abziehbar. Unterhaltszahlungen sind in Höhe von maximal 419,22 € pro Begünstigten im Monat absetzbar. Das Haushaltsgesetz sieht außerdem eine Gesamtbegrenzung der abzugsfähigen Kosten vor. Bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen 7.410 und 66.045 €, variiert die Summe der abzugsfähigen Kosten zwischen 1.250 und 1.100 €. Pro Kind kommen 10 % hinzu. Ab 66.046 € zu versteuerndes Jahreseinkommen können keine der o.g. Kosten abgezogen werden.

5. Körperschaftsteuer
Bisher gab es zwei Steuersätze: 12,5 % bis 12.500 € und 25 % darüber. Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2012 wieder einheitlich 25 %. Unternehmen, die einen zu versteuernden Gewinn von 1,5 bis 10 Millionen € erwirtschaften, unterliegen einem Sonderaufschlag von 3 %. Der Aufschlag beträgt 5 % bei über 10 Millionen €. Außerdem wird die steuerliche Anre-chenbarkeit erwirtschafteter Verluste weiter eingeschränkt. Zwar wird die Anrechenbarkeit von Verlustvorträgen von 4 auf 5 Jahre erweitert, jedoch darf diese im Jahr nicht 75 % des jeweiligen steuerlichen Gewinns überschreiten. In Zukunft müssen demnach stets auf 25 % des Gewinns Steuern bezahlt werden. Hinzu kommen die lokalen Steuern (derrama). Unter-nehmen, die im Jahr 2011 einen steuerlichen Verlust erwirtschafteten und im Jahr 2012 mit einem Gewinn rechnen, müssen in jedem Fall Körperschaftsteuer auf ein Viertel des zu erwarteten Gewinns zahlen.

6. Mehrwertsteuer und Sonstiges
Es existieren drei unterschiedliche Mehrwertsteuer-Sätze: reduzierter Satz von 6 %, mittlerer Satz von 13 % und normaler Satz von 23 %. Der normale Satz von 23 % bleibt bestehen. Verschiedene Güter, die 2011 noch dem reduzierten oder mittleren Satz unterlagen, werden ab 2012 jedoch entweder mit dem mittleren oder normalen Satz belastet. Hervorzuheben ist, dass abgefülltes Wasser mit 13 % (bisher 6 %) besteuert wird. Eingefrorene Lebensmittel (z.B. Pizzen) und Erfrischungsgetränke (z.B. Coca-Cola) werden dem normalen Satz von 23 % (bisher 13 bzw. 6 %) unterliegen. Im Restaurant soll der Verbraucher künftig ebenso 23 % (bisher 13 %) zahlen. Weitere Steuererhöhungen sind im Bereich der Tabak- und Alkoholsteuer vorgesehen.

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