GNR, PSP, PJ, SEF und SIS: Die portugiesischen Sicherheitsbehörden

GNR, PSP, PJ, SEF und SIS: Die portugiesischen Sicherheitsbehörden.
Die Verfassung der portugiesischen Republik begründet einen Rechtsanspruch des Bürgers auf Sicherheit. Die Polizei hat die Aufgabe, die innere Sicherheit und die Rechte der Bürger zu verteidigen. Das Gesetz hebt den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit sowie den öffentlichen Frieden und die demokratische Ordnung hervor. Dr. Alexander Rathenau, Rechtsanwalt und Advogado, erläutert die Grundlagen des portugiesischen Polizei- und Ordnungsrechts.

A. Arten von Sicherheitskräften

In Portugal existieren fünf Arten von Sicherheitskräften: Die Republikanische Nationalgarde (Guarda Nacional Republicana, kurz: GNR), die Polizei der öffentlichen Sicherheit (Polícia de Segurança Pública, kurz: PSP), die Kriminalpolizei (Polícia Judiciária, kurz: PJ), das Ausländeramt (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras, kurz: SEF) und der Nachrichtendienst (Serviço de Informações de Segurança, kurz: SIS). Darüber hinaus nehmen die Nationalen Seefahrt- und Luftfahrtbehörden Aufgaben der inneren Sicherheit wahr.

1. Republikanische Nationalgarde
Die GNR ist eine paramilitärische Sicherheitskraft, die aus einem speziellen Militärkörper besteht. Sie besitzt administrative Autonomie und gehört der portugiesischen Streitkräfte an. Sie ist keine Polizei, weshalb man einen GNR-Soldaten nicht als Polizist (Polícia) ansprechen sollte. Die GNR nimmt sowohl militärische als auch zivile Funktionen wahr. Aufgrund ihrer doppelten Rolle untersteht die GNR sowohl der Befehlsgewalt des Ministeriums des Inneren als auch des Verteidigungsministeriums. Vorläufer der GNR war die 1801 gegründete Königliche Garde (Guarda Real da Polícia), inspiriert durch die französische Gendarmerie. Am 03.05.1911, nach der Auflösung der Monarchie und Aufrufung der Republik, erhielt die GNR ihren heutigen Namen. Die Steuergarde (Guarda Fiscal), die 1885 gegründet wurde, gehört seit 1993 der GNR an.

Die GNR teilt ihre Aufgaben im portugiesischen Festland mit der PSP. Während die PSP in Ballungsgebieten tätig ist, ist die GNR vorwiegend für die Sicherheit in den ländlichen Gegenden verantwortlich. Auf den Azoren und auf Madeira ist die PSP auch außerhalb der urbanen Zentren tätig. Die GNR ist auf den Inseln als Küstenwache, insbesondere als sog. Zollbri-gade, tätig.

2. Polizei der öffentlichen Sicherheit
Die PSP ist die portugiesische Polizei. Sie wird als uniformierte und bewaffnete Sicherheitskraft bezeichnet. Die PSP erbringt eine öffentliche Dienstleitung und besitzt ebenso administrative Autonomie. Sie untersteht dem Innenministerium. Vorläufer der PSP war die Stadtpolizei von Lissabon und Porto, die 1867 gegründet wurde. Nach der Ausrufung der Republik im Jahr 1910 nahm sie zeitweilig den Namen Polícia Cívica an. Die PSP darf nicht mit der Gemeindepolizei (Polícia Municipal) verwechselt werden, die hauptsächlich in der kommunalen Bauaufsicht tätig ist und deren Beamten umgangssprachlich als „fiscais“ bezeichnet werden. Im Baurecht halten die „fiscais“ Ausschau nach illegalen Gebäuden und leiten die Baubeseitigungsverfahren ein.

3. Kriminalpolizei
Die PJ ist mit der Verfolgung von Straftaten und ihrer Verhütung beschäftigt. Sie unterstützt andere Sicherheitskräfte bei der Ermittlung und Vorbeugung von Straftaten. Ihre Angehörigen versehen ihren Dienst meist in Zivilkleidung. Als Kriminalpolizei untersteht sie dem Justizministerium und besitzt administrative Autonomie.

4. Ausländeramt
Der SEF ist als Ausländeramt zuständig für die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen und der Entscheidung und ggfs. Durchführung von Ausweisungen bzw. Abschiebungen. Der SEF ist dem Innenministerium unterstellt und besitzt ebenso administrative Autonomie. Das Ausländeramt wird als Kriminalpolizei tätig, wenn es z.B. die illegale Einwanderung bekämpft.

5. Nachrichtendienst
Der SIS hat als Nachrichtendienst die Aufgabe, Informationen einzuholen, die für die Gewährleistung der nationalen Unabhängigkeit und der inneren Sicherheit erforderlich sind.

B. Maßnahmen der GNR und PSP

Jede Maßnahme der Sicherheitskräfte muss mit dem Gesetz im Einklang stehen. Im Gegensatz zur Rechtslage in den deutschen Bundesländern (Polizeirecht ist Ländersache), beruht das Handeln der portugiesischen Sicherheitskräfte vorwiegend auf Generalklauseln. Die Generalklauseln führen aus, dass die GNR und PSP Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnehmen, indem sie Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abwehren. Aufgrund der Unbestimmtheit dieser Klauseln, kommt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine große Bedeutung zu, der Verfassungsrang hat. Danach dürfen polizeiliche Maßnahmen nicht über das unbedingt erforderliche Maß zur Anwendung gelangen. Das Polizei- und Ordnungsrecht der deutschen Bundesländer sieht zwar ebenso allgemein formulierte Klauseln vor, in denen es heißt, dass die Polizei beim Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingreifen darf. Jedoch fungieren diese Klauseln nur als Auffangtatbestand. Für polizeitypische Handlungen (sog. Standardmaßnahmen) existieren im deutschen Recht spezielle Eingriffsnormen, wie z. B. für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Informationen (Identitätsfeststellung, Vorladung und Vernehmung), Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Platzverweisung, Gewahrsamnahme), Durchsuchung und Sicherstellung (Personendurchsuchung, Durchsuchung von Räumen und Wohnungen, Sicherstellung von Sachen). Das Fehlen solcher speziellen Eingriffsnormen im portugiesischen Recht trägt dazu bei, dass Sicherheitskräfte oftmals nicht wissen, ob (und wenn ja, wie) sie Einschreiten dürfen. Außerdem erschwert diese Rechtslage der nachträglichen Gesetzeskontrolle des polizeilichen Handelns.

Wichtig ist, dass die GNR und PSP nicht tätig werden dürfen, wenn eine private Streitigkeit vorliegt. Ihr Handeln muss sich bei einer privaten Streitigkeit auf die Wahrung der öffentlichen Ordnung beschränken.

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