Steuerwohnsitz: Hat der Fiskus Ihre korrekte Anschrift?

Steuerwohnsitz: Hat der Fiskus Ihre korrekte Anschrift?
Jeder der eine portugiesische Steueridentifikationsnummer (número de identificação fiscal) besitzt, hat einen Wohnsitz (domicílio fiscal) beim hiesigen Finanzamt registriert. Wer seine Wohnanschrift falsch oder unvollständig registriert, muss mit unerfreulichen Folgen rechnen. Mit dem Inkrafttreten des Dekrets Nr. 14/2013 am 27. Februar 2013 wird die behördliche Kontrolle verschärft, erläutert Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau, Experte im Immobilien- und Steuerecht.

Seit 1979 gibt es in Portugal eine einheitliche Steueridentifikationsnummer (número de identificação fiscal, kurz: NIF). Eine solche Steueridentifikationsnummer benötigt jeder, der in Portugal eine steuerrelevante Handlung vornimmt (z.B. Immobilienkauf, Gewerbeanmeldung). Die Steueridentifikationsnummer, die aus neuen Ziffern besteht, ist stets an einen Wohnsitz gekoppelt. Hier ist ab sofort besondere Vorsicht geboten. Dieser Wohnsitz muss nämlich mit dem Ort übereinstimmen, an dem die Person über 183 Tage im Kalenderjahr faktisch ansässig ist. Wer sich demnach in Deutschland die meiste Zeit im Jahr aufhält, muss dem portugiesischen Fiskus seine Anschrift in Deutschland mitteilen. Die Angabe der Anschrift des Feriendomizils, der Hausverwaltung oder des Anwalts ist rechtswidrig, da die Person sich dort nicht über 183 Tage im Kalenderjahr faktisch aufhält. Wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz ändert, hat dies dem Fiskus innerhalb einer Frist von 15 Tagen bekannt zu geben. Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im EU-Ausland haben, müssen demnach ihren ausländischen Wohnsitz registrieren lassen. Die Beauftragung eines sog. Steuerrepräsentanten ist infolge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 05.05.2011) weggefallen.

Die negativen Folgen der Angabe eines falschen Wohnsitzes sind vielfältig. Neben Ordnungswidrigkeitsgeldern, die der Fiskus erheben kann, verdeutlichen folgende Beispiele die Bedeutung der korrekten Wohnsitzangabe:

1. Steuerwohnsitz in Portugal, obwohl man sich die meiste Zeit im Kalenderjahr in Deutschland aufhält
Wer vor dem portugiesischen Fiskus einen portugiesischen Wohnsitz angegeben hat, gilt als in Portugal steuerlich ansässig. Dies hat grundsätzlich zur Folge, dass er sein gesamtes weltweit erzieltes Einkommen in Portugal zu versteuern hat (sog. unbeschränkte Steuerpflichtigkeit). Wer demnach einen inländischen steuerlichen Wohnsitz hat, muss sein Einkommen in Portugal deklarieren. Ein Rentner, der in Deutschland Rente bezieht, hat daher seine Rente grundsätzlich in Portugal zu versteuern. Es gibt viele Deutsche, die ihre Steuererklärung in Deutschland abgeben, obwohl sie laut der Datenbank des portugiesischen Fiskus in Portugal gewöhnlich ansässig sind. Trotz ihres portugiesischen Wohnsitzes geben diese Personen in Portugal jedoch keine Steuererklärungen ab. Allein dieser Umstand begründet die Gefahr, dass der Fiskus gegen diese Personen vorgeht. Der Nachweis, dass man sich tatsächlich in Deutschland die meiste Zeit des Jahres aufhält und dort bereits die Steuern auf sein Einkommen gezahlt hat, gestaltet sich in der Praxis als schwierig.

2. Änderung des Wohnsitzes, ohne die Änderung dem Fiskus mitzuteilen
Es kommt ständig vor, dass Personen ihren steuerlichen Wohnsitz ändern und den Fiskus davon nicht in Kenntnis setzen. Ein klassisches Beispiel betrifft die Rückkehr nach Deutschland nach dem Verkauf der portugiesischen Immobilie. Trotz der Rückkehr nach Deutschland wird der inländische steuerliche Wohnsitz in der Datenbank des Fiskus beibehalten. Die Aufforderung des Finanzamts, eine Steuererklärung infolge des Immobilienverkaufes abzugeben, wird an die alte (faktisch nicht mehr vorhandene) Steueranschrift gesendet. Da die Schreiben des Fiskus den Steuerpflichtigen nicht erreichen, setzt der Fiskus die zu zahlende Steuer von Amts wegen fest. Auch dieser Steuerbescheid und die spätere Vollstreckungsankündigung werden an die nicht mehr vorhandene inländische Anschrift gesendet. Nach einigen Monaten oder Jahren bittet der hiesige Fiskus im Wege der Rechtshilfe das deutsche Finanzamt um Unterstützung bei der Ermittlung des deutschen Wohnsitzes des Steuerpflichtigen. Die Steuerschuld hat sich mittlerweile infolge der Verfahrenskosten und Zinsen verdoppelt. Kann der Steuerpflichtige vortragen, dass er die Schreiben des portugiesischen Fiskus nicht erhalten hat? Die Antwort lautet: Nein. Laut Gesetz kann sich der Steuerpflichtige nicht auf die Änderung des Wohnsitzes berufen. Das Finanzamt sendet seine Bescheide, die für den Adressaten belastend wirken können, per Einschreiben mit Rückschein. Das Einschreiben mit Rückschein, das an die aus der Datenbank hervorgehende Anschrift gesendet wurde, gilt mit der Unterzeichnung des Rückscheins durch den Adressaten als zugestellt. Das Einschreiben gilt aber auch als zugestellt, wenn der Adressat sich weigert den Rückschein zu unterzeichnen oder das Schreiben nicht abholt. Holt er das Schreiben nicht ab und geht daher das Einschreiben an das Finanzamt mit dem Vermerk „nicht abgeholt“ zurück, gilt es als ordnungsgemäß zugestellt. Letzteres setzt allerdings nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte voraus, dass das Schreiben tatsächlich an die Anschrift zugestellt werden konnte, d.h. der Adressat, wäre er vor Ort gewesen, davon hätte Kenntnis erlangen können. Außerdem ist Voraussetzung, dass seit der Aufgabe des alten Wohnsitzes noch keine 15 Tage vergangen sind. Wie anfangs erörtert, hat der Steuerpflichtige nämlich 15 Tage Zeit, um den neuen Wohnsitz registrieren zu lassen. Liegen diese Voraussetzungen vor, gilt das Schreiben als ordnungsgemäß zugestellt, auch wenn der Adressat nicht mehr vor Ort ansässig ist. Er kann in diesem Falle nur noch vortragen, dass er aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, daran gehindert war, entweder das Einschreiben zu empfangen oder seinen neuen Wohnsitz bekannt zu geben. Dies wird ihm jedoch nur in Ausnahmesituationen gelingen.

Wer feststellen möchte, welcher Wohnsitz in der Datenbank des portugiesischen Finanzamtes registriert ist, kann dies durch einen Blick in den Grundsteuerbescheid seiner portugiesischen Immobilie tun. Geht aus dem Grundsteuerbescheid eine portugiesische Anschrift hervor (die in der Regel mit der Anschrift des Feriendomizils übereinstimmt), gilt man als in Portugal steuerlich ansässig und sollte diesen Status gegebenenfalls korrigieren. Es gibt allerdings Situationen, in denen man bestimmte Gesetzeslücken ausnutzen sollte, um in den Genuss bestimmter Steuervorteile zu kommen. Dies betrifft zum Beispiel den Wechsel des Steuerwohnsitzes vor einem Immobilienverkauf. Hatte man zum Zeitpunkt des Verkaufes seinen steuerli-chen Wohnsitz nämlich nicht (mehr) am Sitz der Immobilie, ist eine Reinvestition des Veräußerungsgewinnes ausgeschlossen.

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