Werden Gerichtsverfahren in Portugal jetzt schneller?

Werden Gerichtsverfahren in Portugal jetzt schneller?
Am 01.09.2013 ist in Portugal das neue Zivilprozessgesetzbuch in Kraft getreten. Das alte Gesetzbuch aus 1961 wurde aufgehoben. Das Ziel des neuen Verfahrensrechts ist es, die Dauer der Gerichtsverfahren zu reduzieren. Der portugiesische Gesetzgeber spricht vom Beginn einer „neuen Justizkultur“ unter Beteiligung aller Verfahrensparteien. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau, der in ganz Portugal forensisch tätig ist, beleuchtet die wichtigsten Änderungen im Zivilverfahren.

Die in Portugal anhängigen erstinstanzlichen Gerichtsverfahren in Zivil- und Handelssachen dauern, verglichen mit Gerichtsverfahren in anderen europäischen Ländern, überdurchschnittlich lange. Studien zufolge und nach eigener Erfahrung betrug die Dauer erstinstanzlicher Zivilverfahren bislang ein bis vier Jahre. Ein Grund dafür war ein zu starres Zivilverfahrensrecht. Nunmehr soll das neue Verfahrensrecht die Schnelligkeit, Flexibilität und Vereinfachung von Gerichtsverfahren fördern.

Dies soll vor allem durch eine strikte Fristenkontrolle, die Beschränkung der zulässigen Schriftsätze, die Stärkung des Mündlichkeitsgrundsatzes und das Vertagungsverbot von Verhandlungen sowie die effektive Vorbereitung der finalen Verhandlung und die Sanktionierung von verzögernden Handlungen realisiert werden. Darüber hinaus soll die Pflicht des Richters, das Verfahren fortlaufend an die Besonderheiten des Falles anzupassen und dieses nunmehr flexibel zu gestalten, gefördert werden. Der Richter hat sich von nun an aktiv in das laufende Verfahren einzubringen, indem er dieses produktiver gestaltet. Der neue Gesetzestext macht deutlich, dass der Richter schon in der Vorverhandlung dem Verfahren den notwendigen Impuls geben soll, indem er den weiteren Verfahrensgang effizient plant. In der finalen Verhandlung (Hauptverhandlung) hat er sodann darauf zu achten, dass die Rechtsanwälte ihre Anträge, Befragungen und Ausführungen kurz halten. Soweit diese offensichtlich übertrieben oder unerheblich sind, hat der Richter die Anwälte darauf hinzuweisen, sich auf den für die Entscheidung relevanten Prozessstoff zu konzentrieren.

Auch wurde das Verfahrensrecht durch die Einführung einer einzigen Verfahrensart vereinfacht. Die vormals unterschiedlichen Verfahrensarten haben das Verfahren unnötig verkompliziert. Dabei war nicht nur die einschlägige Verfahrensart oftmals fraglich und führte zu Verwirrungen. Auch warf die Tatsache, dass jede Verfahrensart über eigene Regelungen hinsichtlich einschlägiger Fristen, zulässiger Schriftsätze und Beweismittel verfügte, oftmals Unklarheiten auf. Hervorzuheben ist zudem, dass bei einer Klage mit einem Streitwert von bis zu 5.000,00 € ein kürzerer Verfahrensgang vorgesehen ist. Dabei reduziert sich die Anzahl der zulässigen Zeugen von zehn auf maximal fünf und die Begrenzung der Zeit für das mündliche Plädoyer auf 30 Minuten (anstatt einer Stunde) und für die Erwiderung auf das Plädoyer auf 15 Minuten (anstatt 30 Minuten).

Die Vereinfachung und Beschleunigung von Gerichtsverfahren wird des Weiteren durch die Verpflichtung der Rechtsanwälte, dem Gericht fortan Schriftsätze elektronisch mit digitaler Signatur über das Internet-Portal CITIUS (www.citius.mj.pt) zu übermitteln, sichtbar. Obwohl vor dem Inkrafttreten des neuen Zivilprozessgesetzbuches dazu keine Pflicht bestand, verwenden die meisten Rechtsanwälte in Portugal dieses Online-Portal bereits seit 2008. Über das Internet erfolgt auch die gesamte Verfahrenskorrespondenz zwischen Gericht und Rechtsanwälten bzw. Vollstreckungsgehilfen, von Rechtsanwälten und Gerichten untereinander und zwischen Rechtsanwälten und Vollstreckungsgehilfen. Auch kann der aktuelle Stand des Verfahrens jederzeit online abgerufen werden. Zudem ermöglicht das Portal einen Zugriff auf alle Schriftsätze in chronologischer Reihenfolge. Auch ich verwende das Online-Portal bereits seit fünf Jahren und kann mir dieses aus meinem Arbeitsalltag nicht mehr wegdenken. Aus anwaltlicher Sicht stellt das Portal eine erhebliche Zeit- sowie Arbeitsersparnis dar und vereinfacht die Zusammenarbeit mit den Gerichten.

Eine weitere interessante Neuregelung, die der Verfahrensbeschleunigung dienen soll, stellt die durchgehende Aufzeichnung der Verhandlung mittels einer Tonaufnahme dar. Im Verhandlungsprotokoll werden fortan nur noch der Beginn und das Ende der Zeugenbefragung, der Informationserteilung, des Antrags (und die Entscheidung über den Antrag), des Beschlusses, der Entscheidung und des mündlichen Vortrages festgehalten. Die Tonaufnahme ist den Parteien vom Gericht innerhalb von zwei Tagen zur Verfügung zu stellen.

Dem Gesetzgeber zufolge soll der „unnötige Formalismus“ des alten Zivilprozessgesetzbuches aus dem Jahr 1961 der Vergangenheit angehören und einem zügigen Verfahrensgang weichen. Mit dieser Aussage hat der Gesetzgeber allerdings übertrieben, da das neue Zivilprozessgesetzbuch sich weiterhin durch einen starken Formalismus kennzeichnet und aufgrund der Regelungsmasse von Einfachheit keine Rede sein kann. Allerdings sind einige Änderungen positiv zu bewerten. Dazu gehören unter anderem die hier erwähnten Neuregelung, also im Erkenntnisverfahren die Einführung nur einer Verfahrensart, die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für alle Verfahrensbeteiligten, die erweiterten Pflichten des Richters bei der Prozessleitung, die Aufzeichnung der gesamten Verhandlung durch eine Tonaufnahme und schließlich allgemein die Bekämpfung der Vornahme von verzögernden Handlungen im Prozess.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das neue Verfahrensrecht in der Praxis bewähren wird. Meine ersten Erfahrungen seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzbuches sind positiv. In zwei Verfahren vor dem Amtsgericht Lissabon fanden die finalen Verhandlungen im Oktober 2013 statt. Beide Urteile in diesen Verfahren liegen bereits vor. Die Richter haben sich strikt an die gesetzliche Frist von 30 Tagen für die Urteilsverkündung gehalten. Das war ich bisher nicht gewohnt. Für Unternehmen und Investoren ist die Effizienz der Justiz unverzichtbar. Eine effiziente Justiz ist Bedingung für die wirtschaftliche Erholung des Landes.

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