Ende des deutschen Führerscheins für Residenten in Portugal. Wer in Portugal schon seit 2 Jahren seinen Wohnsitz hat und bislang mit seinem deutschen Führerschein unterwegs war, muss diesen bis November 2014 in einen portugiesischen Führerschein umtauschen. Dies ist Folge der portugiesischen Gesetzgebung, die eine EU-Richtlinie umsetzt, schildert Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau. Schauen Sie sich das Video an.
In Deutschland wurde der Führerschein bis Anfang letzten Jahres unbefristet ausgestellt. Es herrscht heute noch ein buntes Nebeneinander von „grauen Lappen“, den kleinen rosafarbenen oder den neuen Führerscheinen im Scheckkartenformat. Dieser Vielfalt, die sich in der EU auf eine Zahl von 110 verschiedenen Führerscheinen summierte, setzt die EU- Richtlinie zur Vereinheitlichung der Erteilung von Fahrerlaubnissen und Führerscheinen von 2006 ein Ende, die in Portugal am 2. November 2012 umgesetzt wurde. Der Führerschein in Scheckkartenformat wird fortan europaweit einheitlich ausgegeben. Die Befristung des Führerscheins ist nach Auffassung des europäischen Gesetzgebers notwendig, da er in vielen Mitgliedstaaten als Ausweisdokument benutzt wird.
In Deutschland wurde die Führerscheinrichtlinie zum 19. Januar 2013 umgesetzt. Alle Führerscheine, die seither von deutschen Behörden ausgestellt werden, sind auf eine Gültigkeit von 15 Jahren befristet. Die alten Führerscheine bleiben noch bis zum 19. Januar 2033 gültig, spätestens dann müssen sie aber umgetauscht werden. Nicht mit dem Führerschein zu verwechseln ist die Fahrerlaubnis, die in Deutschland für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T unbefristet erteilt wird. Es bedarf dort für eine Verlängerung daher keiner erneuten oder aktuellen Eigungsnachweise.
Grundsätzlich werden EU-Führerscheine in Portugal anerkannt und besitzen Gültigkeit. Die Richtlinie erlaubt es dem Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes des Führerscheininhabers aber, seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis auf Inhaber von EU-Führerscheinen anzuwenden. Portugal konnte demnach die Pflicht aufstellen, dass mit dem portugiesischen Recht nicht konforme ausländische EU-Führerscheine umgetauscht werden. Letzteres hat der portugiesische Gesetzgeber getan. Die wichtigsten Punkte der portugiesischen Führerscheinregelung werden im Folgenden vorgestellt:
1. Jeder EU-Bürger muss sich nach einem Umzug nach Portugal um dort seinen festen Wohnsitz zu begründen innerhalb von 60 Tagen bei der örtlich zuständigen Abteilung des IMT (Instituto da Mobilidade e dos Transportes, I.P.) anmelden. Diese Pflicht gibt es bereits seit vielen Jahren, d.h. bereits bevor die EU-Richtlinie in Portugal umgesetzt wurde;
2. Des Weiteren hat der portugiesische Gesetzgeber nun festgelegt, dass unbefristete EU- Führerscheine innerhalb von zwei Jahren, nachdem der Wohnsitz in Portugal begründete wurde, in portugiesische Führerscheine umgetauscht werden müssen. Wer mindestens 185 Tage im Jahr in Portugal lebt, hat dort nach diesem Gesetz seinen festen Wohnsitz. Das entsprechende Gesetz, welches die EU-Richtlinie umgesetzt hat, trat am 2. November 2012 in Kraft. Wer zu dieser Zeit schon seinen Wohnsitz in Portugal hatte, muss demzufolge bis No-vember 2014 seinen unbefristeten Führerschein in einen portugiesischen (befristeten, s. un-ten) Führerschein umtauschen.
3. Die Ausstellung des portugiesischen Führerscheins ist darüber hinaus dann den in Portugal gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen der Erteilung unterworfen:
a) Im Unterschied zu der deutschen Regelung umfasst dies insbesondere die Erbringung eines Nachweises über die körperliche und psychische Mindesteignung zum Führen der Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich in der Regel um ein Formular, in dem die Erfüllung der Mindesteignung durch einen Arzt bestätigt wird. Nur in Ausnahmefällen, bei entsprechender Indikation, für bestimmte Führerscheinklassen und ab bestimmten Altersgrenzen werden wei-tere medizinische Atteste oder psychologische Untersuchungen gefordert.