Steuerrecht: Neue Regelungen für 2015

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Steuerrecht: Neue Regelungen für 2015.
Das Steuerrecht ist bekanntlich ständig in Bewegung. Ein Land wie Portugal mit seinen Haushaltsproblemen versucht den Spagat zwischen Sicherung von Steuereinnahmen, Schutz der geringverdienenden Familien und Ankurbelung der Wirtschaft hinzubekommen. Und dann ist da immer noch die Troika, die zwar nicht mehr direkt diktiert, aber regelmäßige Besuche abstattet. Der Experte im Immobilien- und Steuerrecht, Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau erläutert einige der wichtigsten Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts im Jahr 2015. Wichtiger Hinweis: Die im Beitrag dargestellte Tabelle über die Reduzierung der Zulassungssteuer nach Alter des Kraftfahrzeuges hat der Gesetzgeber leider „in letzter Sekunde“ verworfen, als sich der Beitrag bereits im Druck befand. Es gilt deshalb in 2015 weiterhin eine Altersreduzierung von maximal 52 %.

1. Automatischer Informationsaustausch zwischen Deutschland und Portugal

Der Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung zwischen den Mitgliedstaaten der EU wurde am 01.01.2015 weiter ausgebaut. Für all diejenigen, die in Portugal steuerlich als Resident gemeldet sind und ihr ausländisches Einkommen vor dem portugiesischen Fiskus verbergen, wird es eng. Eine neue Richtlinie der EU aus 2011, welche die alte Richtlinie aus 1977 aufgehoben hat, entfaltet seit 01.01.2015 ihre volle Wirkung. Die neue Richtlinie aus 2011 musste zwar bereits bis zum 01.01.2013 umgesetzt werden, jedoch mussten die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften, die erforderlich sind, um dem neuen automatischen Informationsaustauschs nachzukommen, erst bis zum 01.01.2015 in Kraft setzen. Bereits seit vielen Jahren arbeiten die Verwaltungsbehörden innerhalb der EU im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe auf dem Gebiet der Meldung von Steuern zusammen. Die neue Richtlinie sieht aber nun ein sog. verpflichtender automatischer Informationsaustausch mit erweitertem Inhalt vor. Der deutsche Fiskus übermittelt im Wege des automatischen Austauschs dem portugiesischen Fiskus (und umgekehrt) Informationen in Bezug auf Besteuerungszeiträume ab 1. Januar 2014. Über die bereits im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie gemeldeten Zinseinkünfte und Erlöse werden jetzt auch die folgenden Einkünfte und Vermögen gegenseitig mitgeteilt: a) Vergütungen aus unselbständiger Arbeit; b) Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen; c) Ruhegehälter, d) Lebensversicherungsprodukte und d) Eigentum an unbeweglichem Vermögen und Einkünfte daraus. In naher Zukunft soll diese Liste um Dividenden, Veräußerungsgewinne und Lizenzgebühren erweitert werden.

2. Einkommensteuer
a) Steuerfreibetrag. Das Existenzminimum, d.h. das Jahreseinkommen, aus das keine Steuer erhoben wird, wurde von 8.104,00 € auf 8.500,00 € erhöht. Davon werden weitere ca. 119.000,00 Familien in Portugal profitieren. Diese Erhöhung ist im Zusammenhang mit der kürzlich vorgenommen Anhebung des Mindestlohnes von 485,00 € auf 505,00 € zu sehen.

b) Rückerstattung der Zusatzsteuer von 3,5 %? Die sog. Zusatzsteuer von 3,5 % bleibt weiterhin in Kraft. Diese Zusatzteuer wird zusätzlich zum normalen progressiven Steuersatz von bis zu 48 % bei Einkommen von über 80.000,00 € berechnet. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag von bis zu 5 % bei höheren Einkommen, der ebenso unverändert bleibt, zahlt man in Portugal eine der höchsten Einkommenssteuer in Europa. Von einer Einkommenssteuerflatrate von 20 % profitieren nur bestimmte Berufsgruppen im Rahmen des „Residente não habitual-Status“ (dazu mehr unter www.anwalt-portugal.de). Neu ist, dass den Steuerzahlern eine Rückerstattung der Zusatzsteuer von 3,5 % im Jahr 2016 in Aussicht gestellt wird. Zu dieser Erstattung wird es aber nur kommen, wenn das Einkommenssteuer- und Mehrwertsteuereinkommen des Staates im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr über 6,4 % ansteigt (mindestens um ca. 950 Millionen €).

c) Familienkoeffizient. Kinder und Großeltern, die mit in einem Haushalt leben, werden gemeinsam veranlagt. Es wurde ein Familienkoeffizient von 0,3 eingeführt. Wer ein Haushaltsmitglied hat, kann bis zu 600,00 € sparen. Wer zwei Mitglieder hat, kann bis zu 1.250,00 € und darüber hinaus bis zu 2.000,00 € sparen. Beispiel: Familie mit drei Kindern. Jahreseinkommen: 36.400,00 €. Ausgaben: 1.400,00 € für Gesundheit, 600,00 € für Bildung, 1.500,00 € für Wohnung, 4.500,00 € für Verschiedenes. In 2014 zahlte diese Familie noch ca. 4.300,00 €. In 2015 nur noch ca. 3.300,00 € an Einkommensteuer (Differenz: ca. 1.000,00 €). 2016 und 2017 soll der Familienkoeffizient auf 0,4 erhöht werden. Außerdem soll die maximale Ersparnis auf 2.500,00 € angehoben werden. Die französische Regelung diente hier für den portugiesischen Gesetzgeber als Vorbild. Familien sollen steuerlich gefördert werden. Neu ist auch, dass Kinder mit einem Alter von bis zu 25 Jahren, die noch im Elternhaus leben und kein Einkommen haben, mit veranlagt werden.

d) Steuerlich absetzbare Familienkosten. Im Kontext der Absicht, Familien zu fördern, sind nun alle nachweisen familiären Ausgaben steuerlich absetzbar. Die Deckungsgrenze beträgt jedoch 600,00 € pro Paar. Für jeden Großelternteil können außerdem bis zu 300,00 € und für jedes Kind bis zu 325,00 € im Jahr abgesetzt werden. Ausgaben im Gesundheitswesen sind jetzt bis zu 15 % absetzbar (vorher 10 %). Weitere Steuervorteile auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer sind vorgesehen, wenn von Dienstleistern, wie Friseure, Mechaniker, Restaurants und Hotels, ordentliche Rechnungen verlangt werden.

e) Ende der steuerlichen Diskriminierung der Ehe. Anders als im deutschen Recht war in Portugal die gemeinsame Veranlagung der Ehegatten bisher obligatorisch. Das ist nun vorbei. Die Regel besteht nur darin, dass Paare getrennt veranlagt werden. Allerdings können Paare sich für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden. Dieses Optionsrecht kommt den Paaren zu Gute, die unterschiedliche Einkommen haben, insbesondere wenn einer arbeitslos ist. Die gemeinsame Veranlagung kann zur Reduzierung des Steuersatzes führen.

f) Veräußerungsgewinnsteuer bei Hausverkauf. Wer sein Haus verkauft, das er als Erstwohnsitz nutzte, zahlt keine Veräußerungsgewinnsteuer, wenn der erzielte Kaufpreis für die Begleichung der für den Hauskauf aufgenommenen Darlehensschuld verwendet wird. Diese Regelung war längst überfällig, da tausende Familien in Portugal ihre Kreditraten nicht mehr zahlen können. Bei einem Verkauf haben sie somit in der Regel keine hohe Steuerlast mehr zu erwarten. Außerdem kurbelt diese Regelung die Vermietungswirtschaft an.

g) Erweiterung der absetzbaren Kosten bei Langzeitvermietungen. Bei Langzeitvermietungen (Einkommenskategorie F) sind nun u.a. Kosten mit Bauarbeiten, Rechtsanwälten und Immobilienmaklern steuerlich absetzbar. Nicht absetzbar sind aber Ausgaben mit Hausgerätschaften und Mobiliar.

3. Körperschaftssteuer
Der normale Körperschaftsteuersatz wurde von 23 % auf 21 % reduziert. Der Steuersatz soll bis 2016 weiter gesenkt werden (zwischen 17 % und 19 % ist die Rede). Die Gemeinden können auf den zu versteuernden Gewinn einen Steueraufschlag (derrama) von bis zu 1,5 % erheben. Bei Unternehmen, die einen zu versteuernden Gewinn von über 1,5 Millionen Euro erreichen, werden bestimmte Sonderabgaben fällig. Diese Steueraufschläge sollen 2018 abgeschafft werden.

4. Grundsteuer
Die neue Berechnung der Grundsteuer wird viele Immobilieneigentümer hart treffen, deren Immobilien 2012 neu bewertet wurden. Um die steuerliche Belastung infolge der Neubewertung abzumildern, hatte der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für die Grundsteuer der Jahre 2012 und 2013 (die 2013 und 2014 zu zahlen ist) geschaffen. Die zu zahlende Grundsteuer durfte nicht höher ausfallen, als die Grundsteuer des vergangenen Jahres zzgl. des höheren von den folgenden Beträgen: 75,00 € oder ein Drittel der Differenz zwischen der Höhe der zu zahlenden Grundsteuer auf der Basis des neuen Einheitswertes und der Höhe der geschuldeten Grundsteuer im Jahr 2011. Diese Steuerbremse ist weggefallen. Beispiel: Eine Wohnhaus hatte 2011 einen Einheitswert von 50.000,00 € und wurde 2012 auf 150.000,00 € neu bewertet. Die Grundsteuer betrug 2011 (zu zahlen in 2012) in diesem Beispiel 400,00 € (8 % von 50.000,00 €). 2012 und 2013 (zu zahlen 2013 und 2014) hätte er bereits 750,00 € zahlen müssen (bei einem Steuersatz von 5 % auf 150.000,00 €). Aufgrund der Steuerbremse betrug die Steuer aber nur 516,67 € (400,00 € + 116,67 €). Im Jahr 2015 (für das Steuerjahr 2014) werden die vollen 750,00 € fällig.

Anmerkung: Leider hat der portugiesische Gesetzgeber Anfang 2015, d.h. nachdem dieser Beitrag geschrieben wurde, die unten stehende Steuerreduzierung bei der Zulassungssteuer nicht umgesetzt. Trotzdem wird hier über das sein ursprüngliches Vorhaben (in roter Schrift) dargestellt.

5. Zulassungssteuer
Die Zulassungssteuer, die bei der Zulassung von Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung, anfällt und schon immer ein Dauerthema war, wird um ca. 3 % erhöht. Die Umweltkomponente (CO2-Ausstoss) wird nun noch stärker ins Gewicht fallen. Allerdings gibt es auch gute Nachrichten für all diejenigen, die ihren gebrauchen Wagen in Portugal zulassen: Ab sofort gelten neue Altersermäßigungen:

Alter des Fahrzeuges Ermäßigung
6 Monate bis 1 Jahr 10% (bisher 0%)
von 1 bis 2 Jahre 20% (wie bisher)
mehr als 2 bis 3 Jahre 28% (wie bisher)
mehr als 3 bis 4 Jahre 35% (wie bisher)
mehr als 4 bis 5 Jahre 43% (wie bisher)
mehr als 5 bis 6 Jahre 52% (wie bisher)
mehr als 6 bis 7 Jahre 60% (bisher 52%)
mehr als 7 bis 8 Jahre 65% (bisher 52%)
mehr als 8 bis 9 Jahre 70% (bisher 52%)
mehr als 9 bis 10 Jahre 75% (bisher 52%)
mehr als 10 Jahre 80% (bisher 52%)

6. Maßnahmen der „grünen Besteuerung“ und sonstige Änderungen
Die Verschrottung des die Umwelt stark belastenden Altfahrzeuges und der damit verbundene Fahrzeugneukauf werden gefördert. Auf jede Plastiktüte wird eine Steuer von 8 Cent erhoben, sodass die Plastiktüte zzgl. Mehrwertsteuer nicht unter 10 Cent kosten wird. Diese Maßnahme ist zu begrüßen: Jeder Portugiese nutzt im Durchschnitt über 450 Plastiktüten im Jahr. Das schadet massiv der Umwelt. Das sind nur zwei Maßnahmen, die dem Umweltschutz diesen sollen. Die Tabaksteuer wird u.a. auf elektrische Zigaretten ausgeweitet. Die Steuer auf alkoholische Getränke erfährt eine Erhöhung von 3 %. Die portugiesische Regierung wurde vom Gesetzgeber beauftragt, sich Gedanken zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu machen. Mal abwarten was da noch kommen wird. Keine substantiellen Änderungen gibt es im Bereich der Grunderwerbsteuer, Stempelsteuer und Kraftfahrzeugsteuer. Einige wichtige Än-derungen sind aber im Mehrwertsteuerrecht in Kraft getreten.

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