Welches Recht findet Anwendung?

Welches Recht findet Anwendung?
Wer sich in Portugal aufhält, sieht sich mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Wenn ich Waren einkaufe, heirate, mich scheiden lasse, einen Unfall habe oder Unterhalt beanspruche, stellt sich die Frage des anwendbaren Rechts. Auch wenn sich das Geschehen in Portugal abspielt, kommt nicht automatisch portugiesisches Recht zur Anwendung, erklärt Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau. Bereits wenn eine Partei Ausländer ist oder die Sache sich in Portugal befindet, kann das Recht eines anderen Staates anwendbar sein.

Das Recht welchen Staates zur Anwendung kommt, regelt das Internationale Privatrecht. Sinn und Zweck dieses Rechtsgebietes ist es, die Kollision mehrerer Rechtsordnungen zu vermeiden und das Recht nur eines Staates für anwendbar zu erklären.

Im Folgenden wird anhand von kurzen Beispielsfällen dargestellt, welche Rechtsordnung in ausgewählten Rechtsgebieten zur Anwendung kommt.

1. Vertragsrecht
Fall: Herr Oliveira, portugiesischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Portugal, bestellt auf einer für portugiesische Kunden erstellten Webseite Waren für den persönlichen Gebrauch. Die Webseite wird von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland betrieben. Welchem Recht unterliegt der Kaufvertrag?

Antwort: Der Kaufvertrag richtet sich nach portugiesischem Recht. Auf Verbraucherverträge findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder die Tätigkeit des Unternehmers in irgend einer Weise auf den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers ausgerichtet ist. Das kann dem Käufer zu Gute kommen, da das portugiesische Gewährleitungsrecht verbraucherfreundlicher ist als das deutsche Recht.

2. Unerlaubte Handlungen
Fall: Herr dos Santos ist portugiesischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland. Während eines kurzen geschäftlichen Aufenthalts in Portugal beschädigt er das Fahrzeug eines syrischen Urlaubers mit Wohnsitz in Deutschland. Welches Recht ist auf Schadensersatzansprüche anwendbar?

Antwort: Deutsches Recht. Haben die Person, deren Haftung geltend gemacht wird, und die Person, die geschädigt wurde, zum Zeitpunkt des Schadenseintritts ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat, so ist das Recht dieses Staates anwendbar. Anders als in Portugal kann der Geschädigte sowohl den Halter als auch den Führer des Fahrzeuges und deren Versicherung verklagen.

3.Eherecht
Fall: Zwei deutsche Staatsangehörige möchten in Portugal die Ehe schließen.
Antwort: Es ist deutsches Recht anwendbar. Die Fähigkeit, die Ehe einzugehen, einen Ehevertrag abzuschließen und die Folgen eines Willensmangels richten sich nach dem Recht des Staates, dem die Verlobten angehören. Die Form der Eheschließung richtet sich jedoch nach dem Recht des Staates in dem die Ehe geschlossen wird, vorliegend also nach portugiesischem Recht. Dies bedeutet, dass die Ehegatten z. B. nach der Eheschließung einen Ehevertrag schließen können, was nach portugiesischem Recht nicht möglich ist.

Fall: Ein portugiesischer Staatsangehöriger heiratet eine deutsche Staatsangehörige
in Portugal, beide leben in Portugal. Nach welchem Recht richten sich die Rechtsbeziehungen
der Ehegatten untereinander?
Antwort: Nach portugiesischem Recht. Haben die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, findet das Recht des Staates Anwendung, in dem die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Wohnsitz haben. Dies bedeutet, dass z. B. die Frage, ob der eine Ehegatte für die Schulden des anderen haftet, sich nach portugiesischem Recht richtet.

Fall: Ein portugiesischer Staatsangehöriger hat in Deutschland eine deutsche Staatsangehörige ohne Ehevertrag geheiratet und dort längere Zeit mit ihr gelebt. Beide verlegen ihren Wohnsitz nach Portugal. Welches Ehegüterrecht ist anwendbar?
Antwort: Deutsches Ehegüterrecht. Haben die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, ist das Recht des Staates maßgeblich, in dem sie ihren gemeinsamen gewöhnlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Eheschließung hatten. Daraus folgt
z. B., dass nur der Ehemann Eigentümer der in Portugal erworbenen Immobilie ist, falls nur er den Kaufvertrag unterschrieben hat.

4. Sorgerecht
Fall: Frau A hat mit Herrn B ein gemeinsames minderjähriges Kind. Frau A zieht mit dem Kind nach Portugal und beantragt nach 9 Monaten vor einem portugiesischen Gericht das alleinige Sorgerecht.

Antwort: Es kommt portugiesisches Recht zur Anwendung. Das Haager Kinderschutzübereinkommen schreibt vor, dass die zuständigen Behörden oder Gerichte in Sorgerechtsfällen ihr eigenes Recht anwenden müssen. In Sorgenrechtsfällen sind die
Gerichte des Staates zuständig, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Nach portugiesischem Recht haben grundsätzlich beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Die Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig.

5. Unterhaltsrecht
Fall: Herr A und Frau B haben ein gemeinsames Kind, alle drei sind deutsche Staatsbürger. Frau B und das Kind leben in Portugal. Herr A lebt in Deutschland und leistet dem Kind gegenüber keinen Unterhalt. Welches Recht ist anwendbar?
Antwort: Portugiesisches Recht. Gemäß dem Haager Unterhaltsprotokoll ist für Unterhaltspflichten grundsätzlich das Recht des Staates maßgeblich, in dem die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das portugiesische Recht kennt keine Art von Düsseldorfer Tabelle. Vielmehr richtet sich die Höhe des Unterhalts nach dem Bedarf des Kindes und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten.

Fall: Die portugiesische Staatsangehörige A ist mit dem deutschen Staatsangehörigen B verheiratet. Sie leben lange Zeit in Deutschland und ziehen nach Portugal, da A im Schuljahr 2016 deutsch an der Deutschen Schule in Portugal unterrichten wird. Nach 3 Monaten reicht A die Scheidung ein und macht Unterhaltsansprüche gegen ihren Ehemann geltend. Sie verlangt die Anwendung deutschen Unterhaltsrechts.
Antwort: Es kommt deutsches Unterhaltsrecht zur Anwendung. In Bezug auf Unterhaltspflichten zwischen Ehegatten und früheren Ehegatten findet – anstatt des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts – das Recht des Staates Anwendung, zu dem die Ehe
eine engere Verbindung aufweist. Das ist hier deutsches Recht. Dies muss die berechtigte Person aber im Verfahren als Einrede geltend machen.

6. Scheidungsrecht
Fall: Wolfgang und Irmgard, beide deutsche Staatsangehörige, sind verheiratet und leben in Portugal. Wolfgang zieht nach Deutschland und beantragt 11 Monate nach seinem Umzug die Scheidung vor einem deutschen Gericht.
Antwort: Auf die Scheidung findet portugiesisches Recht Anwendung. Haben die Ehegatten keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort, ist das Recht des Staates anwendbar, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern dieser nicht vor mehr als 1 Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das portugiesische Recht sieht z. B. vor, dass die Ehegatten bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht seit mindestens einem Jahr getrennt sein müssen.

Fall: Ein deutscher und eine portugiesische Staatsangehörige heiraten in Deutschland ohne Ehevertrag (Zugewinngemeinschaft) und leben dort für längere Zeit. Nachdem sie nach Portugal gezogen sind, wird die Ehe geschieden. Nach welchem Recht richtet sich der Ausgleich des Zugewinns?
Antwort: Der Ausgleich richtet sich nach deutschem Recht. Haben die Ehegatten keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so ist das Recht des Staates maßgeblich, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren gemeinsamen gewöhnlichen
Aufenthalt hatten. Dies kommt dem Ehegatten zugute, der während der Ehe weniger erwirtschaftet hat. Er hat einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns.

Fall: Ein portugiesischer und eine deutsche Staatsangehörige heiraten in Deutschland und leben dort einige Zeit. Nachdem sie nach Portugal umgezogen sind, wird die Ehe geschieden. Die deutsche Staatsangehörige begehrt vor einem deutschen Gericht Versorgungsausgleich. Welches Recht ist anwendbar?
Antwort: Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Zwar findet grundsätzlich das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes der Ehegatten Anwendung. Dies wäre portugiesisches Recht, das jedoch keinen Versorgungsausgleich kennt. In diesem Fall ist der Versorgungsausgleich auf Antrag eines Ehegatten nach deutschem Recht durchzuführen, wenn einer der Ehegatten in der Ehezeit ein Anrecht bei einem deutschen Versorgungsträger erworben hat.

7. Erbrecht
Fall: Ein Deutscher, der zwei Kinder hat, verstirbt am 18. August 2015 in Portugal, wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Er hat ein Testament hinterlassen, wonach nur ein Kind Erbe werden soll.

Antwort: Es kommt portugiesisches Recht zur Anwendung. Gemäß der EUErbrechtsverordnung, die ab dem 17. August 2015 für alle Erbrechtsfälle innerhalb der Staaten der europäischen Union (außer Dänemark, Irland und UK) gilt, ist das Recht des Staates anwendbar, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Da portugiesisches Recht gilt, ist seine testamentarische Verfügung unwirksam, da er nach portugiesischem Erbrecht sein zweites Kind nicht enterben kann.

Wie die kurzen Beispielsfälle gezeigt haben, ist die Frage nach dem anwendbaren Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten nicht immer einfach zu beantworten und kann mitunter auch unangenehme Überraschungen bereit halten. Es empfiehlt sich deshalb, sich rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen und sich über die Möglichkeiten einer Rechtswahl beraten zu lassen.

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