Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit:

Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit:
Die Staatsangehörigkeit gehört zum klassischen Nationalstaat. In der Europäischen Union kommt es grundsätzlich nicht mehr darauf an, welche Staatsangehörigkeit man hat. Eine Reihe von Rechten ist aber weiterhin den Portugiesen vorbehalten. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau erläutert, um welche Rechte es sich dabei handelt und wie die portugiesische Staatsbürgerschaft erworben werden kann.

Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union hat (sog. Unionsbürgerschaft), besitzt in Portugal grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten, wie ein Portugiese. An die Unionsbürgerschaft sind verschiedene Rechte gekoppelt. Die Personenfreizügigkeit bezeichnet die Freiheit, in einem anderen EU-Land als dem Heimatland zu wohnen und zu arbeiten. Von großer praktischer Bedeutung ist außerdem Diskriminierungsverbot. Damit ist jegliche rechtliche Schlechterstellung des Unionsbürgers gegenüber Inländer untersagt. Unionsbürger können in Portugal ferner an den Kommunalwahlen aktiv und passiv teilnehmen. Auch besitzen Unionsbürger hat Wahlrecht zum Europäischen Parlament sowie diplomatischer Schutz. Leider gibt es aber immer noch Rechte, die nur Portugiesen zustehen. Darunter findet sich vor allem das passive und aktive Wahlrecht zur Versammlung der Republik (Parlament). Portugal und andere Staaten stellen das Staatsangehörigkeitserfordernis außerdem für den Zugang zu unterschiedlichen Berufen auf, wie z. B. für das Richteramt und anderen vom Staat kontrollierten Stellen. Für den Beruf des Notars ist die portugiesische Staatsangehörigkeit infolge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr zwingend. Portugiese zu sein kann außerdem die Möglichkeit eröffnen, nach portugiesischem Recht zu vererben oder die Ehe einzugehen. Das sog. Internationale Privatrecht, d.h. die Regelungen, die bestimmten, welches Recht Anwendung findet, stellt nämlich vereinzelnd noch auf die Staatsangehörigkeit ab. Durch den Erwerb der portugiesischen Staatsbürgerschaft kann man somit das portugiesische Recht zur Anwendung kommen lassen, falls dieses für einen günstiger ist als das Heimatrecht. Aber auch aus nichtjuristischen Gründen kann der Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit von Interesse sein. Die Vorlage des Passes („Der Pass ist das edelste Stück des Menschen“) kann etwaigen Diskriminierungen vorbeugen bzw. der Integration in Portugal beitragen. Für tausende von Flüchtlingen, die keine Papiere haben, ist der Erwerb eines Passes von großer Bedeutung.

Die portugiesische Staatsangehörigkeit wird entweder originär oder durch Einbürgerung erworben. Portugiesen mit originärer Staatsangehörigkeit sind a) die auf portugiesischem Staatsgebiet geborenen Kinder eines portugiesischen Vaters oder einer portugiesischen Mutter; b) die im Ausland geborenen Kinder eines portugiesischen Vater oder einer portugiesischen Mutter, wenn der portugiesische Elternteil sich dort im Dienst des portugiesischen Staates befindet; c) die im Ausland geborenen Kinder eines portugiesischen Vaters oder einer portugiesischen Mutter, wenn sie die Erklärung abgegeben haben, Portugiesen sein zu wollen, oder die Geburt in das portugiesische Personenstandsregister eintragen lassen, d) die im Ausland geborenen Kinder, die mindestens einen portugiesischen Vorfahren 2. Grades in gerader Linie haben, die Erklärung abgeben, Portugiesen werden zu wollen, die Geburt in das portugiesische Personenstandsregister eintragen lassen und effektive Verbindungen zu Portugal (zu der comunidade nacional) haben, e) die in Portugal geborenen Kinder, deren Eltern Ausländer sind und erklären, dass sie Portugiesen sein wollen, vorausgesetzt, ein Elternteil wohnte zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 5 Jahre in Portugal und f) die auf portugiesischem Gebiet Geborenen, wenn sie keine andere Staatsangehörigkeit besitzen.

Der mit einem portugiesischen Staatsangehörigen länger als 3 Jahre verheiratete Ausländer kann die portugiesische Staatsangehörigkeit mittels einer während des Bestehens der Ehe abgegebenen Erklärung erwerben. Der Ausländer, der zum Zeitpunkt der Erklärung seit mehr als 3 Jahre in einer faktischen Gemeinschaft mit einem portugiesischen Staatsangehörigen lebt, kann die portugiesische Staatsangehörigkeit erst nach gerichtlicher Anerkennung der faktischen Gemeinschaft erwerben. Wer von einem portugiesischen Staatsangehörigen adoptiert wurde (Volladoption) erwirbt ebenso die portugiesische Staatsangehörigkeit.

Der Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung setzt voraus: a) die Volljährigkeit, b) den Nachweis, dass man seinen Wohnsitz seit mindestens 6 Jahren in Portugal hat, c) den Nachweis, dass man über ausreichende Kenntnisse der portugiesischen Sprache verfügt und d) den Nachweis, dass man nicht wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Staatsangehörigkeit wird ferner den Minderjährigen verliehen, die als Kinder von Ausländern auf portugiesischem Staatsgebiet geboren worden sind, sofern sie die soeben unter lit. c) und d) genannten Erfordernisse erfüllen und wenn zum Zeitpunkt des Antrages eine der folgenden Bedingungen vorliegt: einer der Elternteile wohnt seit mindestens 5 Jahren in Portugal oder der Minderjährige hat den ersten Zyklus des portugiesischen Grundunterrichts abgeschlossen.

Somit ist festzustellen, dass wer nicht kraft Abstammung von einem portugiesischen Elternteil oder Geburt in Portugal im Besitz der originären Staatsangehörigkeit ist, kann diese durch Volladoption durch einen portugiesischen Adoptierenden, Eheschließung oder faktischer Lebensgemeinschaft mit einem Portugiesen sowie durch Einbürgerung unter den oben genannten Voraussetzungen erwerben. Der Nachweis der Staatsangehörigkeit erfolgt durch einen portugiesischen Geburts- oder Staatsangehörigkeitsauszug oder einen auf Antrag vom Zentralregister ausgestellten Staatsangehörigkeitsnachweis und ferner durch einen portugiesischen Reisepass oder Personalausweise (Bürgerausweis). Wer die portugiesische Staatsangehörigkeit erwirbt und seine ausländische behält, hat darauf zu achten, dass für alle rechtlichen Zwecke in Portugal seine portugiesische Staatsangehörigkeit der ausländischen vorgeht. Das portugiesische Recht lässt die doppelte Staatsangehörigkeit zu. Mit dem Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Somit ist im deutsch-portugiesischen Verhältnis eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich.

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