Befreiung von Gewinnsteuer bei Immobilienverkauf

Seit dem 01.01.2019: Personen, die Altersrente beziehen oder älter als 65 Jahre sind, zahlen keine Gewinnsteuer aus dem Verkauf ihrer Immobilie, die als eigene und dauerhafte Wohnung diente, soweit der erzielte Preis zum Erwerb einer Rentenversicherung verwenden wird.

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