Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde aufzusuchen. Der Normalfall ist der, dass Reisepass oder Personalausweis schlichtweg abzulaufen drohen oder bereits abgelaufen sind und ein neuer beantragt werden muss. Doch auch, wenn z.B. infolge von Diebstahl oder anderweitigem Verlust Ausweisdokumente abhandenkommen, muss die betroffene Person über kurz oder lang bei der zuständigen Passbehörde vorstellig werden. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau erklärt, wo sich in Portugal die zuständigen Stellen befinden, welche unterschiedlichen Arten von Pässen es gibt und welche Dokumente und Unterlagen für die jeweilige Antragstellung erforderlich sind.
Zuständige Pass- und Personalausweisbehörde für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Deutsche Botschaft in Lissabon. Aber auch der für Südportugal (u.a. für die Algarve und den Alentejo) zuständige Honorarkonsul in Lagos kann Anträge auf Ausstellung von ePässen (biometrische Reisepässe), vorläufigen Reisepässen und Kinderreisepässen entgegennehmen. Sollte der Antragsteller in Deutschland gemeldet sein, jedoch aufgrund Reiseunfähigkeit nicht in der Lage sein, den neuen Pass am deutschen Wohnort zu beantragen, kann die Botschaft mit schriftlicher Ermächtigung der zuständigen deutschen Passbehörde tätig werden. In diesem Fall sind neben Auslagen deutlich höhere Passgebühren zu entrichten.
Elektronischer Reisepass (ePass):
Für die Antragstellung eines ePasses sind neben einem aktuellen Lichtbild gemäß der deutschen biometrischen Norm folgende Unterlagen im Original (oder in beglaubigter Kopie) mitzubringen:
- bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis;
- deutsche Geburts- oder Abstammungsurkunde;
- Abmelde- bzw. Meldebescheinigung des letzten oder aktuellen Wohnsitzes in Deutschland;
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung für Portugal („Cartão de Residência“ oder „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“);
- Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren);
- ggf. Scheidungsurteil oder -urkunde;
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung;
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde (ggf. für diejenigen, die nachträglich – also nicht durch Geburt – die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben);
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (bei Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit, Vorlage der aktuellen portugiesischen Geburtsurkunde mit Beschreibung der Einbürgerung in nationaler Version);
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde;
- ggf. Nachweis über den Erwerb eines Doktortitels, falls dieser nach deutschem Recht geführt werden darf;
- bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei.
Der ePass kann nur persönlich beantragt werden. Personen unter 18 Jahren müssen in Begleitung der Sorgeberechtigten erscheinen. Bei Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist dessen schriftliche Zustimmung vorzulegen. Die Unterschrift des nichtanwesenden Sorgeberechtigten muss notariell beglaubigt sein.
Zusätzlich zu den gerade genannten Dokumenten bedarf es bei einem ePass-Antrag für einen Minderjährigen folgender Dokumente im Original:
- aktuelle Reisepässe oder Personalausweise aller Sorgeberechtigten;
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde der Eltern;
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern mit Hinweis zum Sorgerecht oder Strebeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Da der ePass von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt wird, muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu acht Wochen gerechnet werden. Aufgrund des zunehmenden Anstiegs von Reisepassanträgen und der Tatsache, dass man für dessen Beantragung einen Termin braucht, ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Passes um einen Termin zu bemühen. Gegen ein zusätzliches Entgelt kann auch ein Expressverfahren beantragt werden, welches die Bearbeitungszeit um bis zu zwei Wochen verkürzt. Der ePass wird für Personen ab 24 Jahren mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt; eine Verlängerung ist nicht möglich. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer des ePasses sechs Jahre, auch hier ist eine Verlängerung nicht möglich.
Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt und müssen ein Lichtbild enthalten. Der Kinderreisepass kann maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Wenn der Antragsteller nicht im Besitz einer gültigen Residência ist, sodass die Ausstellung eine ePasses zeitlich nicht mehr in Frage kommt, kann diesem auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit für einen vorläufigen Reisepass beträgt ca. drei Wochen. Dieser ist maximal ein Jahr gültig. Zu beachten ist jedoch, dass einige Länder den vorläufigen Reisepass nicht zur Einreise akzeptieren. Diesbezügliche Informationen können bei den etwaig beteiligten Fluggesellschaften oder den Auslandsvertretungen des beabsichtigten Reiselandes eingeholt werden. Zum Beispiel wird der vorläufige Reisepass nicht zur visafreien Einreise in die USA akzeptiert.
Personalausweis:
Im Falle der beabsichtigten Beantragung eines Personalausweises wird im Hinblick auf die notwendigen bei Antragstellung vorzulegenden Dokumente auf das zum ePass Gesagte verwiesen, da sich insoweit keine Unterschiede ergeben. Zu beachten ist allerdings, dass Anträge für einen Personalausweis ausschließlich von der Deutschen Botschaft in Lissabon und nicht bei dem Honorarkonsul entgegengenommen werden. Minderjährige Antragsteller, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ohne Zustimmung des/der Sorgeberechtigten ihren Personalausweis selbstständig beantragen. Minderjährige unter 16 Jahren müssen gemeinsam mit den Sorgeberechtigten Personen bei Antragstellung erscheinen. Im Falle der Abwesenheit eines sorgeberechtigten Teils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung vorzulegen. Die Unterschrift des nichtanwesenden Sorgeberechtigten muss notariell beglaubigt sein. Auch für die Beantragung eines Personalausweises ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Aufgrund der deutlich angestiegenen Anfragen nach Terminen für die Beantragung von Personalausweisen weist die Botschaft darauf hin, dass sich alle Antragsteller rechtzeitig – möglichst 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Personalausweises – online um einen Termin bemühen sollten.
Die Abholung sämtlicher Pass- und/oder Ausweisdokumente kann nur persönlich erfolgen unter Vorlage des bisherigen Pass- und/oder Ausweisdokumentes. Sie können zur Abholung auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen; die Unterschrift des Vollmachtgebers sollte beglaubigt sein. Ferner kann der fertige Personalausweis nach Absprache auch gegen ein zusätzliches Entgelt für Schreib- und Portoauslagen (derzeit 3,00€) als Einschreiben/Rückschein an die Anschrift des Antragstellers übersandt werden. In diesem Falle ist der alte Personalausweis vorab zwecks Entwertung zurückzusenden.
Reiseausweis:
Für den unangenehmen Fall, dass Reisepass und/oder Personalausweis gestohlen werden oder anderweitig abhandenkommen, können die Botschaft sowie der Honorarkonsul nach erfolgter Identitätsprüfung gegen eine Gebühr von 21,00-26,00 € einen sogenannten „Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausstellen. Dieser berechtigt allerdings nicht zur Weiterreise in andere Staaten. Für die Ausstellung eines Reiseausweises werden zwei Passfotos benötigt.
Gebühren:
Exemplarisch sollen hier folgende für die Ausstellung von ePass/vorläufigen Reisepass/Kinderreisepass anfallenden Gebührensätze bei Antragstellung beim Honorarkonsul in Lagos aufgeführt werden. Folgende Gebühren – welche bei Antragstellung in bar zu entrichten sind – gelten nur bei örtlicher Zuständigkeit (im Falle örtlicher Unzuständigkeit, weil örtlich eine Pass-/Personalausweisbehörde in Deutschland zuständig wäre, fallen höhere Gebühren an). Ebenso wird darauf hingewiesen, dass bei Antragstellung in der Deutschen Botschaft in Lissabon andere Gebühren fällig werden.
– ePass (32 Seiten) mit 10-jähriger Gültigkeit | 142,00 € |
– ePass (32 Seiten) mit 6-jähriger Gültigkeit (für Personen unter 24 Jahren) | 119,50 € |
– vorläufiger Reisepass | 100,00 € |
– Kinderreisepass mit 6-jähriger Gültigkeit (maximal bis zum 12. Lebensjahr gültig) | 87,00 € |
– ggf. Zuschlag für ePass mit 48 Seiten | 22,00 € |
– ggf. Zuschlag für ePass im Expressverfahren | 32,00 € |