RNH-Status: Neue Berufe mit erhöhter Wertschöpfung ab dem 1.1.2020

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In Portugal neuansässige Bürger, die den steuerlichen Sonderstatus „Residente Não Habitual“ (RNH) erwerben, profitieren von zahlreichen steuerlichen Vergünstigungen. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau, Experte im Steuerrecht, berichtet über die neueste Gesetzesänderung.

In Portugal erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder unternehmerischer Tätigkeit und selbstständiger Arbeit werden nur mit einer Steuerflatrate in Höhe von 20 % besteuert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Arbeit bzw. Tätigkeit zu denjenigen zählt, die der Gesetzgeber als mit besonderer wirtschaftlicher, technischer oder künstlicherer Wertschöpfung ansieht. Dieser Steuersatz in Höhe von 20 % ist im Vergleich zu den allgemeinen progressiven Steuersätzen sehr günstig.

Seit dem 1.1.2020 gilt eine neue Liste der steuerlich privilegierten Berufe, die weitaus mehr Berufe abdeckt. Nunmehr richten sich die Berufe, die als „Berufe mit erhöhter Wertschöpfung“ klassifiziert werden, nicht mehr nach der CAE (Classificação Portuguesa das Atividades Econónimas), sondern nach der CPP (Classificação Portuguesa de Profissões). Die CPP-Berufe sind in neun Hauptgruppen aufgeteilt. Die Hauptgruppen unterteilen sich in Untergruppen; die einzelnen Berufe werden in weiteren Unterpunkten konkretisiert. Nunmehr kann genauer ermittelt werden, ob ein bestimmter Beruf oder eine bestimmte Tätigkeit vom Anwendungsbereich des RNH-Status umfasst ist und somit das entsprechende Einkommen steuerlich privilegiert wird.

1. Generaldirektor und exekutive Manager von Unternehmen
Insbesondere bestehen die Tätigkeiten in (nicht kumulativ zu verstehen):

  • Planung, Leitung und Koordination der Abläufe des Unternehmens;
  • Überprüfung von Abläufen und Ergebnisse des Unternehmens und Weiterleitung der Ergebnisse an den Geschäftsführer bzw. Vorstand
  • Festlegung von Zielen und Strategien sowie der Geschäftspolitik und der Programme für das Unternehmen
  • Feststellung der Leistung des Unternehmens und dessen Bewertung
  • Vertretung des Unternehmens
  • Personalmanagement
  • Sicherstellung, dass das Unternehmen seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt

2. Leitung von Verwaltungsabteilungen und kaufmännischen Abteilungen
Inbegriffen sind Tätigkeiten und Funktionen von Direktoren der Verwaltungsabteilungen und der kaufmännischen Abteilungen eines privaten oder öffentlichen Unternehmens.
Nunmehr sind sowohl die einzelnen Abteilungen als auch die einzelnen Tätigkeiten spezifiziert. Insbesondere geht es um Finanzabteilungsleiter (Nr. 1211), Personalleiter (Nr. 1212), Planungsabteilungen (Nr. 1213), usw. Zu den kaufmännischen Vorständen zählen insbesondere der Verkaufsmanager, das Öffentlichkeitsmanagement, das Marketingmanagement, die Forschungs- und Entwicklungsabteilung, usw.

3. Produktionsdirektoren und Direktoren spezialisierter Dienstleistungen
Darunter fallen Tätigkeiten und Funktionen von Produktionsdirektoren im Rahmen der Landwirtschaft (Nr. 1311.1); der Tierproduktion (Nr. 1311.2); der forstwirtschaftlichen Produktion (Nr. 1311.3); der Fischerei und Fischzucht (Nr. 1312); von Verarbeitungsunternehmen (Nr. 1321); der Rohstoffindustrien (Nr. 1322); der Bauindustrie und Bauwesen (Nr. 1323); des Einkaufs, Transports, Lagerung und Verteilung von Waren (Nr. 1324); der Informations- und Kommunikationstechnologien (Nr. 133) sowie spezialisierter Dienstleistungen (Nr. 134) in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung.

Unter den spezialisierten Dienstleistungen fallen die Tätigkeiten von Direktoren im Rahmen der: Kinder- (Nr. 1341), Gesundheits- (Nr. 1342) und Seniorenbetreuung (Nr. 1343); Sozialhilfe (Nr. 1344); Bildung (Nr. 1345), insbesondere ist der Universitäts- und Schuldirektor inbegriffen; Banken und Versicherungen (Nr. 1346); Bibliotheken, Museen, Kunstgalerien, nationale Denkmäler (Nr. 1349.1); Sicherheitskräfte und Sicherheitsdienstleistungen (Nr. 1349.2); juristischen Dienstleistungen, Justizvollzugsanstalten, usw. (Nr. 1349.3).
Mit besonderem Augenmerk auf die Planung, Leitung und Koordination der genannten Tätigkeiten.

4. Direktoren im Hotelgewerbe, in der Gastronomie, Handelsgewerbe und anderen Dienstleistungen
Umfasst die Tätigkeiten und Funktionen von Direktoren und Geschäftsführern im: Hotelgewerbe und ähnliche, wie Motels, Pensionen, Jugendherberge oder andere Beherbergungsbetriebe (Nr. 1411); in der Gastronomie und Cateringbetrieben (Nr. 1412), im Einzel- und Großhandel (Nr. 142) und im Rahmen anderer Dienstleistungen (Nr. 143). Bei den anderen Dienstleistungen handelt es sich um Direktoren und Geschäftsführern insbesondere von Sportvereinen, Freizeitzentren und Kulturzentren (Nr. 1431), namentlich Freizeitparks, Spielhallen, Casinos, Kinos und Theatern. Dabei handelt es sich bei den maßgeblichen Tätigkeiten insbesondere um die Planung, Organisation und Aufsicht der angebotenen Leistungen.

5. Physiker, Mathematiker, Ingenieure und ähnliche Wissenschaftler
Umfasst die Tätigkeiten und Funktionen von:

  • Physikern (Nr. 2111.1), Astronomen (Nr. 2111.2), Meteorologen (Nr. 2112), Chemikern (Nr. 2113), Geophysikern (Nr. 2114), Geologen (Nr. 2114.1).
  • Die Tätigkeiten von Mathematikern (Nr. 2120.1), Statistikern und Demographen (Nr. 2120.3). Zudem auch Biowissenschaftlern, insbesondere Biologen (Nr. 2131.1), Botanikern (Nr. 2131.2), Zoologen (Nr. 2131.3), Pharmakologen (Nr. 2131.4) und ähnliche Spezialisten.
  • Des Weiteren zählen zu dieser Gruppe auch Ingenieure im Bereich der Agrarwissenschaft (Nr. 2132.1), Forstingenieure (Nr. 2132.2), Fischereifachberater (Nr. 2132.3) und Umweltspezialisten (Nr. 2133) und Wirtschafts- und Produktionsingenieure (Nr. 214). Dabei handelt es sich ausdrücklich um Bauingenieure (Nr. 2142), Umweltingenieure (Nr. 2143), Maschinenbauingenieure (Nr. 2144), Chemieingenieure (Nr. 2145), Bergbauingenieure (Nr. 2146.1), Metallbearbeitungstechniker (Nr. 2146.2) und ähnliche Ingenieure im Bereich des Bergbaus und der Metallbearbeitung (Nr. 2146.3).
  • Ingenieure im Bereich der Elektrotechnologien (Nr. 215), insbesondere Elektroingenieure (Nr. 2151) und Telekommunikationsingenieure (Nr. 2153).
  • Tätigkeiten und Funktionen von Gebäudearchitekten (Nr. 2161), Landschaftsarchitekten (Nr. 2162), Mode-, Innen-, Produkt, und Textildesignern (Nr. 2163), Städte- und Straßenverkehrsplanern (Nr. 2164), Kartografen und Landvermessern (Nr. 2165.1) und Topografen und ähnliche (Nr. 2165.2).
  • Grafik-, Kommunikations- und Mediendesigner (Nr. 2166)

6. Ärzte
Umfasst die Tätigkeiten und Funktionen von Allgemein- und Fachärzten, mit besonderem Augenmerk auf die Diagnostik, Behandlung und Prävention von Krankheiten und Verletzungen sowie andere Körperverletzungen und psychische Beeinträchtigungen von Menschen, mit Anwendung der Grundsätze und Verfahren der modernen Medizin. Demnach sind alle Arten von Ärzten und Chirurgen in dieser Gruppe inkludiert.

7. Dozenten in Universitäten und Hochschulen
Umfasst alle Tätigkeiten und Funktionen eines Dozenten an einer Universität oder Hochschule.

8. Techniker in Informations- und Kommunikationstechnologien

  • Umfasst die Tätigkeiten und Funktionen von Systemanalytikern (Nr. 2511), Softwareprogrammierern (Nr. 2512), Web- und Medienprogrammierern (Nr. 2513), Applikationenprogrammierern (Nr. 2514) und andere Informatiker und Programmierer.
  • Techniker im Rahmen der Datenverarbeitung und Netzwerken. Insbesondere Verwalter und Techniker in der Erstellung von Datenbanken (Nr. 2521), Systemverwalter (Nr. 2522), Tech-niker in Computernetzwerken (Nr. 2523) und sonstige Datenverarbeitungs- und Netzwerktechniker (Nr.2529).

9. Schriftsteller, Journalisten und Linguisten
Umfasst alle Tätigkeiten und Funktionen von Schriftstellern (Nr. 2641), Journalisten (Nr. 2642), Linguisten und Philologen (Nr. 2643.1). Insbesondere sind auch Übersetzer (Nr. 2543.2) und Dolmetscher (Nr. 2643.3) inkludiert.

10. Plastische Künstler und Schaupieler

  • Umfasst die Tätigkeiten und Funktionen aller bildender Künstler (Nr. 2651); aller Komponisten, Musikern und Sängern (Nr. 2652); aller Tänzer und Choreografen (Nr. 2653); Theater- und Filmregisseure (Nr. 2654.1), Schauspieler (Nr. 2654.2 und 2655), Film- und Theaterproduzenten (Nr. 2654.3), Fernseher- und Radioregisseure und Produzenten (Nr. 2654.4), sowie Bild- und Tontechniker und sonstige (Nr. 2654.5).
  • Fernseher- und Radiomoderator, sowie anderer Medien (Nr. 2656)
  • Andere Künstler im Rahmen des Entertainments (Nr. 2659)

11. Techniker und Fachkräfte im Rahmen der Naturwissenschaften und Ingenieurwesen im mittleren Bereich
Umfasst u.a. die Tätigkeiten und Funktionen von Fachkräften im Rahmen der Naturwissenschaften und des Ingenieurwesens, die im Rahmen der Rohstoff-, der Verarbeitungs- und der Bauindustrie tätig sind. Inbegriffen sind auch Betriebs- und Kontrolltechniker im Rahmen industrieller Abläufe sowie Biowissenschaftler (Nr. 314), Fach- und Kontrollarbeiter im Rahmen des Schiffs- und Luftverkehrs (Nr. 315).

12. Techniker der Informations- und Kommunikationstechnologien
Umfasst alle Tätigkeiten und Funktionen der unter der Nr. 25 genannten Spezialisten, wobei es sich hier um mittelrangige Fachkräfte und Techniker handelt.

13. Landwirte und Fachkräfte in der Landwirtschaft und Tierproduktion

14. Fachkräfte im Rahmen des Waldgebietes, der Fischerei und Jagd

15. Facharbeiter im Rahmen der Industrie, des Bauwesens und Handwerker

  • Sämtliche Fachkräfte im Rahmen des Bauwesens, namentlich; alle Arten von Handwerkern, Installateure, Maler, Facharbeiter für Reinigungsarbeiten, Metallbauer, Metallverarbeitern und Mechaniker aller Art (Nr. 723);
  • Facharbeiter im Rahmen des Drucks (Nr. 732), der Herstellung von Präzisionsinstrumenten, insbesondere Goldschmiede und alle Arten von Kunsthandwerkern (Nr. 73);
  • Facharbeiter im Rahmen der Elektrik und der Elektronik (Nr. 74);
  • Beschäftigte im Rahmen der Lebensmittel-, Holz- und Textilverarbeitung, sowie andere Industrien und Kunsthandwerke (Nr. 75). Insbesondere sind Fleischer, Bäcker, Schneider, Schuster, und Taucher inbegriffen.

16. Facharbeiter im Rahmen von Installationen, Maschinen und Montagearbeiten
Umfasst alle Tätigkeiten und Funktionen von Installateuren und Monteuren und Maschinenfacharbeitern.

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