Die Jagd gehört zu den ältesten Tätigkeiten in der Menschheitsgeschichte. Heutzutage ist die Jagd umstritten, insbesondere in einem Land wie Portugal, in dem so gut wie überall gejagt werden darf. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau geht in diesem Beitrag nicht auf diese Diskussion ein, sondern erläutert objektiv die portugiesische Rechtslage Rund um die Frage, ob man mit einem deutschen Jagdschein in Portugal jagen darf.
1. Darf ich mit meinem deutschen Jagdschein in Portugal jagen?
Der deutsche Jagdschein wird in Portugal auf Antrag vor dem Instituto da Conservação da Natureza e das Florestas anerkannt, wenn der Antragsteller nicht gewöhnlich in Portugal ansässig ist. Diesen Antrag kann auch ein Portugiese stellen, der nicht gewöhnlich in Portugal ansässig ist, da es nicht auf die Staatsangehörigkeit des Antragstellers ankommt. Dem Antrag sind beizufügen: I) Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland (deutsche Meldebescheinigung); II) Deutscher Jagdschein (beglaubigte Abschrift mitsamt Übersetzung); III) Nachweis für das Bestehen einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung; IV) Abschrift des Personalausweises oder Reisepasses; V) Portugiesische Steuernummer. Der Schein, der zur Jagd in Portugal berechtigt, ist für die laufende Jagdperiode gültig und muss nach deren Ende verlängert werden. Bei Antragstellung und der jeweiligen Verlängerung fällt eine Gebühr an.
Ist der Antragsteller, der im Besitz eines deutschen Jagdscheins ist, in Portugal gewöhnlich ansässig, muss er die portugiesische Jagdprüfung absolvieren, um jagen zu dürfen. Zwar sieht das Gesetz vor, dass in Portugal gewöhnlich ansässige Personen einen Antrag auf Anerkennung der ausländischen Erlaubnis stellen können. Jedoch setzt die Anerkennung voraus, dass der ausländische Staat, in dem die anzuerkennende Erlaubnis ausgestellt wurde, ebenso portugiesische Waffenscheine anerkennt (sog. Reziprozität). Das ist im Verhältnis Deutschland-Portugal nicht der Fall. Trotz bestehender Freizügigkeit innerhalb der EU und der Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen wird ein portugiesischer Jagdschein in Deutschland (noch) nicht anerkannt.
2. Kann ich die portugiesische Jagdscheinprüfung in deutscher Sprache absolvieren?
Das Gesetz sieht nicht vor, dass die portugiesische Jagdscheinprüfung in deutscher oder in einer anderen Sprache absolviert werden kann. Auch sieht das Gesetz nicht vor, dass ein Dolmetscher bei der Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung anwesend sein kann.
3. Darf ich mit meinen in Deutschland zugelassenen Jagdwaffen in Portugal jagen?
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des Schengener Abkommens mitzunehmen. Zusätzlich muss die Ein- bzw. Durchfuhr von Waffen von der Behörde des anderen Mitgliedstaates der EU bewilligt werden. Die Bewilligungspflicht besteht allerdings nicht für Jagdwaffen. Der Europäische Feuerwaffenpass gilt grundsätzlich über einen Zeitraum von fünf Jahren und kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden.
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt allerdings nur das Mitnehmen der Jagdwaffen. Damit die Waffen bei der Jagd in Portugal verwendet werden dürfen, bedarf es der Einladung des Verwalters eines Jagdgebiets in Portugal. Die Dauer der Einladung muss befristet sein, kann aber einige Monate erfassen. Im Rahmen dieser Einladung zur Jagd dürfen grundsätzlich mehrere Jagdwaffen und Jagdmunition eingeführt werden.
4. Darf ich mir eine Waffe eines Jägers ausleihen, dessen Waffe in Portugal zugelassen ist?
Ein Jäger, der in Portugal einen gültigen Jagd- und Waffenschein besitzt, darf einem Dritten eine Waffe verleihen. Davon erfasst sind Waffen der Klassen B, C und D, worunter so gut wie alle Jagdwaffen fallen. Die Verleihung der Waffe steht allerdings unter dem Genehmigungsvorbehalt der PSP-Polizei. Diese Genehmigung ist elektronisch zu beantragen. Das Gesetz sieht eine Entscheidungsfrist von nur 48 Stunden vor. Dem Antrag sind folgende Unterlagen des Entleihers der Waffe beizufügen: i) Nachweis des deutschen Waffenscheins, ii) Portugiesische Jagderlaubnis und iii) Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung. Die Laufzeit des Leihvertrages darf ein Jahr nicht überschreiten. Nach dem Ablauf dieses Jahres müssen ein neuer Leihvertrag und Antrag bei der PSP-Polizei gestellt werden. Durch den Leihvertrag geht die Haftung für Schäden, die aus der Verwendung der Waffe resultieren können, von dem Eigentümer der Waffe auf den Entleiher über. Der Entleiher der Waffe ist berechtigt, in Portugal Jagdmunition zu erwerben.
5. Darf ich in Portugal Jagdwaffen kaufen?
Wer nicht im Besitz eines portugiesischen Waffenscheins ist, darf in Portugal keine Waffe erwerben. Der oben bereits genannte Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des Schengener Abkommens mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen. Damit Jagdwaffen in Portugal erworben werden dürfen, muss eine portugiesische Jagdscheinprüfung bestanden werden. Außerdem muss vor der PSP-Polizei ein Waffenschein beantragt werden. Während die Jagdscheinprüfung aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht, setzt der Erwerb des Waffenscheins grundsätzlich nur die Absolvierung eines Waffenkurses von 4 Stunden voraus. Sowohl der portugiesische Jagdschein als auch der portugiesische Waffenschein werden zeitlich befristet ausgestellt und müssen nach dem Zeitablauf verlängert werden.
6. Wo darf in Portugal gejagt werden?
Auf ca. 80 % des portugiesischen Territoriums darf gejagt werden. Es existieren ca. 5.000 Jagdgebiete auf über 7 Millionen ha. in Portugal. Der Staat generiert dabei Einnahmen in Millionenhöhe aus der Übertragung der Verwaltung von Jagdflächen u.a. an Jagdvereine und aus der Erteilung der Jagdscheine. Die Jagdgebiete unterteilen sich in verschiedene Kategorien und Unterkategorien. U.a. existieren touristische Jagdgebiete, deren Verwaltung der Staat Unternehmen übertragen hat, die mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind und kommunale Jagdgebiete, die in der Regel durch örtliche Jagdvereine betrieben werden. Im Grunde darf fast überall gejagt werden, was leider dazu führt, dass u.a. auch in der Nähe von Wohngebieten gejagt wird und während der Jagdtage quasi hinter jedem Busch mit einem Jäger gerechnet werden muss. Nicht gejagt werden darf in einem Umkreis von 500 m u.a. von Stränden, Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, Altenheimen, militärischen Einrichtungen, Flughäfen und Campingplätzen. Ferner darf nicht in einen Umkreis von 250 m von bewohnten Gebieten gejagt werden. Nicht gejagt werden darf außerdem in einem Umkreis von 100 m u.a. von Nationalstraßen und Autobahnen. Mit einigen Ausnahmen darf auch nicht auf bewirtschaftetem Land gejagt werden.
7. An welchen Tagen darf in Portugal gejagt werden?
Grundsätzlich darf donnerstags, sonntags und an gesetzlichen Nationalfeiertagen gejagt werden. In bestimmten Jagdgebieten kann außerdem noch an einem weiteren Tag gejagt werden. Die Jagd von Füchsen und Wildschweinen während der Monate Januar und Februar kann auch am Samstag erfolgen.
8. Darf ich Jägern verbieten, auf meinem Grundstück zu jagen?
Wer Jägern den Zutritt zu seinem Grundstück untersagen möchte, kann einen entsprechenden Antrag stellen. Antragsberechtigt ist nicht nur der Eigentümer, sondern auch der Pächter eines Grundstücks, solange ihm das Jagdrecht vertraglich zusteht. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller nicht im Besitz eines Jagdscheines ist. Ist der Antragsteller eine juristische Person, darf kein Gesellschaftsorgan im Besitz eines Jagdscheines sein. Der Antrag ist an das Landwirtschaftsministerium zu richten und hat folgende Angaben zu enthalten: I) Identifikation des Antragstellers, II) Identifikation des Grundstücks mitsamt eines Lageplanes in digitaler Form; III) Nachweis der Rechte des Antragstellers über das Grundstück (Legitimität des Antragstellers), IV) Zusicherung, dass über das Grundstück keine Vereinbarung über dessen Aufnahme in ein Jagdgebiet eingegangen wurde. Die Ausweisung des Grundstückes als Jagdverbotszone ist auf einen Zeitraum zwischen sechs und zwölf Jahre befristet und verlängert sich automatisch um den jeweiligen Zeitraum. Nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheids ist der Antragsteller verpflichtet, seine Grundstücksgrenzen mit entsprechenden Jagdverbotsschildern zu kennzeichnen und diese in einem guten Zustand zu erhalten. Das Gesetz schreibt vor, wie diese Schilder auszusehen haben und wo sie zu platzieren sind.