Das Deutsch-Portugiesische Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen stammt vom 15. Juli 1980. Angeblich soll das Abkommen auf Ministerebene überarbeitet werden. Näheres dazu ist aber nicht bekannt.
Für Unternehmen und Privatpersonen, die in beiden Ländern Einkünfte erzielen, stellt sich die Frage, in welchem Staat die Einkünfte zu versteuern sind. Diese Frage ist von großer Bedeutung.
Zahlreiche Verträge, wie auch das Abkommen zwischen Deutschland und Portugal, wurden dem OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen nachempfunden. Typische Regelungsbereiche stellen die Besteuerung des Einkommens, die Besteuerung des Vermögens sowie die Zuteilung des Steueraufkommens dar.
Die Kanzlei Dr. Rathenau & Kollegen hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts. Das Steuerrecht in Deutschland und Portugal ist komplex, die Besteuerung grenzüberschreitender und internationaler Sachverhalte ist aber noch deutlich komplexer. Wenn Ihr Unternehmen – oder Sie als Privatperson – auch in Portugal tätig bzw. ansässig ist, kommen auf den Steuerberater neue Fragen zu internationalen Themen zu. Wir helfen Ihnen dabei, den Durchblick zu behalten!