Finanzgericht beruft sich auf Steuerexperten Dr. Rathenau:

Finanzgericht beruft sich auf Steuerexperten Dr. Rathenau:
Dr. Rathenau wird als Steuerexperte vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz zitiert. Das Gericht beruft sich in seiner Entscheidung auf seine Fachveröffentlichungen und verweist außerdem auf Beiträge, die wir auf unserer Internetseite www.anwalt-portugal.de veröffentlicht haben. Die Entscheidung befasst sich mit dem Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zwischen Portugal und Deutschland dem steuerlichen Sonderstatus RNH.

Die Entscheidung vom 15.11.2023 mit dem Az. 1 K 2026/22 können Sie hier einsehen.

Nach oben scrollen