Neue Rechtslage 2024 – Erwerb der portugiesischen Staatsbürgerschaft:

Neue Rechtslage 2024 – Erwerb der portugiesischen Staatsbürgerschaft:
Das „Organgesetz“ 01/2024 wurde veröffentlicht, mit dem einige wichtige Änderungen im portugiesischen Staatsangehörigkeitsgesetze eingeführt wurden. Die portugiesische Staatsangehörigkeit kann jeder beantragen, der seit mindestens fünf Jahren seinen rechtmäßigen Wohnsitz im portugiesischen Hoheitsgebiet hat.

Durch die jüngste Gesetzesänderung umfasst dieser Fünfjahreszeitraum nun auch die Zeit, die seit der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung verstrichen ist (sofern diese erteilt wird), und nicht nur die Zeit, die nach dem Tag der Erteilung verstrichen ist, wie es bisher der Fall war.

Diese Änderung ist besonders wichtig für ausländische Staatsbürger, die eine Interessensbekundung oder einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Investitionen (ARI) gestellt haben und teilweise seit mehr als zwei Jahren auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Portugal warten. Es sei daran erinnert, dass eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis zunächst für zwei Jahre erteilt wird und um drei Jahre verlängert werden kann. Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts in Portugal können die Bürger eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der Europäischen Union oder sogar die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen.

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