Bei der Kanzlei Dr. Rathenau & Kollegen stehen Sie und Ihre Interessen uneingeschränkt im Mittelpunkt. Unser Engagement für Sie basiert auf einem Grundsatz, der für uns unverzichtbar ist: absolute Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit ermöglicht es uns, Ihre rechtlichen Belange kompromisslos und ohne äußere Einflüsse zu vertreten.
Es mag selbstverständlich erscheinen, dass jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt ausschließlich im Interesse ihrer Mandantinnen und Mandanten handelt. In Portugal ist dies jedoch leider nicht immer der Fall. Viele Anwältinnen und Anwälte unterliegen hier einer wirtschaftlichen Abhängigkeit von Immobilienmaklern. Diese Abhängigkeit entsteht häufig dadurch, dass Anwältinnen und Anwälte Mandantinnen und Mandanten über die Empfehlung von Maklern erhalten, die am Verkauf einer Immobilie interessiert sind. Diese „Geschäftsbeziehung“ führt oft dazu, dass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mehr den Interessen des Maklers als denjenigen ihrer Mandantinnen und Mandanten verpflichtet sind.
In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Anwältinnen und Anwälte potenziellen Käuferinnen und Käufern raten, ein Immobiliengeschäft trotz rechtlicher Risiken abzuschließen, um das Verhältnis zum Makler nicht zu gefährden. Vertragsentwürfe werden dann nicht immer zum Vorteil der Käuferinnen und Käufer, sondern oft eher zugunsten des Maklers erstellt. Es kommt sogar vor, dass dieselben Anwältinnen und Anwälte gleichzeitig auch für den Makler tätig sind, was zu offensichtlichen Interessenkonflikten führt.
In größeren Kanzleien kann dieser Druck noch verstärkt werden, da Partnerinnen und Partner auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Einfluss nehmen, um wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Makler, die Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten an die Kanzlei verweisen, werden von Anwältinnen und Anwälten oft bevorzugt behandelt – selbst wenn dies auf Kosten der Mandantinnen und Mandanten geschieht. In extremen Fällen haben wir erlebt, dass Anwältinnen und Anwälte sich sogar verpflichten, einen Teil ihres Honorars an den vermittelnden Makler abzugeben. Solche Praktiken stellen klare Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht dar.
Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit mehrere Angebote von Maklern zur Teilung von Honoraren erhalten. Diese haben wir konsequent an die Anwaltskammer weitergeleitet, um Ermittlungsverfahren einzuleiten. Für uns ist es von größter Bedeutung, unsere Unabhängigkeit zu wahren und ausschließlich im Sinne unserer Mandantinnen und Mandanten zu handeln.
Unsere Unabhängigkeit hat jedoch auch zur Folge, dass wir uns im Berufsalltag immer wieder in Konfrontation mit Maklern befinden. Diese haben in der Regel ein großes Interesse daran, dass ein Geschäft schnell abgeschlossen wird, da sie ihre Provision in Portugal ausschließlich vom Verkäufer der Immobilie erhalten. Es sollte daher nicht überraschen, wenn einige Makler unserer Kanzlei kritisch gegenüberstehen.
Ihr Ziel ist es oft, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt an ihrer Seite zu haben, der Verträge ungeprüft absegnet.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Einige Makler haben erkannt, dass die Unabhängigkeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht nur ein wesentliches Merkmal der Rechtspflege ist, sondern auch dazu beitragen kann, dass Käuferinnen und Käufer am Ende zufrieden und rechtssicher eine Immobilie erwerben. Diese Makler schätzen den Wert einer rechtskonformen und unabhängigen Beratung.
Wir bei Dr. Rathenau & Kollegen stehen fest zu unserem Prinzip der Unabhängigkeit und werden auch weiterhin ausschließlich Ihre Interessen vertreten – ohne Kompromisse.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Rathenau & Kollegen, im August 2024