Anerkennung durch den Deutschen Bundesfinanzhof

Anerkennung durch den Deutschen Bundesfinanzhof

Anerkennung durch den Deutschen Bundesfinanzhof
Im Urteil des Deutschen Bundesfinanzhofs (BFH), X. Senat, vom 03. September 2025
(Az. X R 1/24)  – „Besteuerung deutscher Rentner in Portugal – Status des ‘residente não habitual’ im DBA-Portugal“ – wird Dr. Alexander Rathenau mehrfach und wiederholt zitiert.

Der Bundesfinanzhof stützt sich in dieser Grundsatzentscheidung zur Auslegung des
Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland–Portugal (DBA-Portugal) unter anderem auf die in der Fachliteratur veröffentlichten Ausführungen von Dr. Rathenau, insbesondere zu:

  • der Einordnung von Rentenzahlungen (u. a. aus berufsständischen Versorgungswerken) im DBA-Portugal,

  • der Auffangklausel des Art. 22 DBA-Portugal und der dort geregelten Subject-to-tax-Klausel,

  • den steuerlichen Folgen des portugiesischen Status „residente não habitual (RNH)“ für in Portugal ansässige deutsche Rentner,

  • der Vermeidung bzw. Verhinderung einer doppelten Nichtbesteuerung im internationalen Steuerrecht.

Damit würdigt der höchste deutsche Gerichtshof in Steuersachen ausdrücklich die steuerrechtliche Analyse von Dr. Rathenau und bestätigt deren Relevanz für die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung.

Unsere Expertise – Ihr Vorteil

Die wiederholte Zitierung von Dr. Rathenau im Urteil des Deutschen Bundesfinanzhofs unterstreicht seine besondere Stellung in folgenden Bereichen:

  • Internationales Steuerrecht mit Schwerpunkt Deutschland–Portugal,

  • Doppelbesteuerungsabkommen (insbesondere DBA-Portugal),

  • Besteuerung von Renten, Vermögen und sonstigen Einkünften mit Portugal-Bezug,

  • Besteuerung von Personen mit Status „residente não habitual (RNH)“,

  • Gerichtsfeste, literatur- und rechtsprechungsnahe Argumentation.

Mandanten profitieren damit von einer Beratung, deren Grundlagen höchstrichterlich rezipiert und in einem Leiturteil des Deutschen Bundesfinanzhofs ausdrücklich herangezogen wurden.

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