Apostillen in Portugal: Ab 1. Januar 2027 auch beim Notar

Apostillen in Portugal: Ab 1. Januar 2027 auch beim Notar
Ab dem 1. Januar 2027 können portugiesische öffentliche Urkunden auch durch Notare mit einer Apostille versehen werden.

Grundlage ist die am 12. Oktober 2026 veröffentlichte Portaria n.º 452/2026/1, eine Verordnung des portugiesischen Justizministeriums. Sie regelt das Verfahren für die Ausstellung von Apostillen durch Notare und entsprechend befugte Mitarbeiter.

Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist ein vereinfachter Echtheitsnachweis nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Sie ersetzt im Anwendungsbereich dieses Staatsvertrags die diplomatische oder konsularische Legalisation und erleichtert damit die Verwendung öffentlicher Urkunden im Ausland.
Bestätigt werden die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels. Die inhaltliche Richtigkeit des Dokuments wird hingegen nicht bestätigt. Zuständig ist grundsätzlich eine Stelle des Staates, aus dem die Urkunde stammt.

Was ändert sich bei der Zuständigkeit?

Bislang liegt die Zuständigkeit in Portugal beim Generalstaatsanwalt der Republik (Procurador-Geral da República), der seine Befugnisse an bestimmte weitere Stellen der Staatsanwaltschaft delegieren kann. Dazu gehören auch Amtsträger bei den Berufungsgerichten (Tribunais da Relação). Rechtlich handelt es sich daher nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit der Berufungsgerichte selbst.

Die Neuregelung eröffnet einen zusätzlichen Weg über die Notariate, bedeutet jedoch keine vollständige Übertragung sämtlicher Apostillen auf die Notare: Urkunden, die von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft stammen, sind nach Artikel 3 Absatz 1 ausdrücklich von der neuen notariellen Zuständigkeit ausgenommen.

Beantragung vor Ort oder online

Der Antrag kann persönlich in jedem portugiesischen Notariat oder elektronisch über das Portal der portugiesischen Notarkammer (Ordem dos Notários) gestellt werden. Die Ausstellung erfolgt zwingend über deren zentrale elektronische Plattform. Jede Apostille erhält einen QR-Code, mit dem ihre Echtheit überprüft werden kann. Vorgesehen sind sowohl Papierapostillen als auch elektronische Apostillen. Die Kosten werden unmittelbar vom Notariat erhoben; zu den Notarhonoraren kommt die Umsatzsteuer hinzu.

Nicht immer ist eine Apostille erforderlich

Gerade im deutsch-portugiesischen Rechtsverkehr sollte vor einer Beantragung geprüft werden, ob überhaupt eine Apostille benötigt wird. Für bestimmte öffentliche Urkunden, insbesondere Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, entfällt diese Förmlichkeit aufgrund der Verordnung (EU) 2016/1191, wenn die Urkunden von den Behörden eines EU-Mitgliedstaats ausgestellt und den Behörden eines anderen Mitgliedstaats vorgelegt werden. Diese Befreiung gilt jedoch nicht pauschal für sämtliche Dokumente.

Stand: 12. Oktober 2026.

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