Gesellschaftsgründung in Portugal im laufenden Jahr 2026
Das Gesellschaftsrecht ist im Geschäftsleben ein besonders wichtiger Bereich, der zur Haftungsbeschränkung und Geschäftsoptimierung beiträgt.
Portugal zählt im europäischen Vergleich zu den attraktivsten Standorten für eine Gesellschaftsgründung.
Ausschlaggebend sind insbesondere die im Vergleich zu vielen anderen Staaten moderaten Körperschaftsteuersätze sowie ein hohes Maß an rechtlicher und steuerlicher Planungssicherheit.
Auf dem portugiesischen Festland beträgt der reguläre Körperschaftssteuersatz 19 %.
Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einem ermäßigten Steuersatz von 15 % auf die ersten 50.000 € des zu versteuernden Gewinns.
In den autonomen Regionen Azoren und Madeira gelten nochmals deutlich günstigere Steuersätze. Der reguläre Körperschaftssteuersatz liegt dort bei 13,3 %, für KMU bei 10,5 % auf die ersten 50.000 €. Auf den Azoren beträgt der Körperschaftssteuersatz für KMU derzeit sogar nur 8,75 %.
Je nach Sitz der Gesellschaft kann zusätzlich ein kommunaler Zuschlag (Derrama) von bis zu 1,5 % anfallen.
- Körperschaftsteuersatz von nur 5 % bei Geschäften mit dem Ausland
- Hohe Rechts- und Planungssicherheit, da die steuerlichen Vergünstigungen bis Ende 2033 garantiert sind
- Registrierung in der Sonderwirtschaftszone erforderlich bis spätestens Ende 2026
- Keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen, Royalties und Vergütungen für Dienstleistungen
In welchem anderen europäischen Staat können Unternehmen heute darauf vertrauen, dass steuerliche Rahmenbedingungen bis 2033 unverändert fortgelten.
Vor diesem Hintergrund gehört die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Beratung zu unserer täglichen Praxis. Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten bei der Gründung und Strukturierung von Gesellschaften in Portugal in nahezu allen wirtschaftlichen Bereichen. Neben der Neugründung betreuen wir auch den Erwerb bestehender Gesellschaften, einschließlich der Abwicklung von Anteilskäufen im Rahmen sogenannter Share-Deals.
Ebenso unterstützen wir ausländische Gesellschaften, etwa eine deutsche GmbH, bei ihrer Tätigkeit in Portugal. Hier übernehmen wir entweder die Registrierung für einen sogenannten isolierten Akt oder gründen eine Zweigniederlassung mit Eintragung im portugiesischen Handelsregister.
Gründung von Gesellschaften
Wir unterstützen Sie umfassend bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung von Gesellschaften in Portugal, insbesondere bei:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limitada / Lda.), der portugiesischen Entsprechung der deutschen GmbH, die mit rund 94 % die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform darstellt und seit April 2011 ohne Mindestkapital gegründet werden kann
- Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Zweigniederlassungen bestehender ausländischer Gesellschaften sowie der Neugründung von Gesellschaften mit Sitz im europäischen oder außereuropäischen Ausland
Hinweis: Das portugiesische Recht sieht keine Familienstiftungen vor.
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit Gesellschaftsgründungen
Im Zusammenhang mit Gesellschaftsgründungen beraten und begleiten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- gesellschaftsrechtliche und steuerliche Strukturierung
- Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht
- Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
- Bestellung von Geschäftsführern und Erstellung entsprechender Verträge
- Umwandlung und Umstrukturierung von Gesellschaften unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Körperschaftsteuer und laufende steuerliche Beratung
Wir helfen gerne mit unserer Erfahrung