Limit bei Bargeldzahlungen

Seit November 2017 sind bei allen Geschäften Bargeldzahlungen, die 3.000 € (bzw. 10.000 €, wenn der Zahlende nicht in Portugal ansässig und kein Gewerbetreibender ist) überschreiten, verboten. Außerdem muss in der Kaufurkunde angegeben werden, wie der Gesamtkaufpreis bezahlt wurde.

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