Das Fahrverbot in Portugal: Fragen und Antworten

driving ban, diesel, city

Wer in Portugal eine schwere und sehr schwere Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, wird nicht nur verpflichtet, ein Bußgeld zu zahlen. Vielmehr muss auch die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Dauer abgegeben werden.
Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau beantwortet die häufigsten Fragen zum Fahrverbot.

Durch das Fahrverbot sollen verkehrsauffällige Kraftfahrer dazu bewegt werden, über ihr verkehrsordnungswidriges Verhalten nachzudenken. Ein Fahrverbot ist sehr unangenehm. Die berufliche Existenz kann vom Besitz eines Führerscheins abhängen. Viele Kraftfahrer sind überrascht, wenn sie in Portugal „doppelt“ mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot „bestraft“ werden.
Dies wird oft als überzogen empfunden.

1. Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug?
Das Fahrverbot (inibição de conduzir) ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme. Es untersagt das Führen von Fahrzeugen für die Dauer von einem Monat bis zu zwei Jahren. Danach wird der Führerschein wieder ausgehändigt. Der Fahrerlaubnisentzug (umgangssprachlich auch Führerscheinentzug; auf portugiesisch: cassação do título de condução) stellt dagegen eine zeitlich unbegrenzte Anordnung dar. Die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wird vollständig entzogen. Ursache dafür sind begründete Zweifel an der Fahreignung eines Kraftfahrers, welche dieser durch sein Verhalten genährt hat. In der Regel wurde vor dem Fahrerlaubnisentzug eine Straftat begangen (z. B. Alkohol am Steuer mit hohem Promillewert) oder die 12 Punkte im portugiesischen Punktesystem wurden aufgebraucht (s. dazu „Das Punktesystem bei Verkehrsverstößen“).

2. Wann wird ein Fahrverbot verhängt?
Ein Fahrverbot wird immer dann verhängt, wenn eine schwere oder sehr schwere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verübt wurde. Das kann schneller passieren, als man denkt! Als schwer werden in Portugal u.a. bereits folgende Ordnungswidrigkeiten eingestuft: I) die Überschreitung der zugelassenen Geschwindigkeit um mehr als 30 km/h außerhalb von Ortschaften oder um mehr als 20 km/h innerhalb von Ortschaften, II) Handy am Steuer, III) die Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen zwischen Fahrzeugen und die Missachtung der Vorfahrts- und der Überholungsregelungen, IV) die Missachtung von Fußgängern auf Zebrastreifen; V) das Fahren unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,5 g/L) und VI) die Beförderung von Kindern ohne die Verwendung vorgeschriebener Kindersitze. Beispiele von sehr schweren Ordnungswidrigkeiten sind die Missachtung von Halteschildern an Kreuzungen und der Regeln über das Fern- und Abblendlicht.


3. Über welchen Zeitraum wird das Fahrverbot angeordnet?

Wurde eine schwere Ordnungswidrigkeit begangen, beträgt der Zeitraum des Fahrverbots zwischen 1 Monat und 1 Jahr. Liegt eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit vor, beträgt der Zeitraum 2 Monate bis 2 Jahre. Das Amt legt den Zeitraum per Verwaltungsakt fest.

4. Innerhalb welcher Frist muss die Fahrerlaubnis abgegeben werden?
Die Fahrerlaubnis ist innerhalb einer Frist von 15 Werktagen nach dem Ablauf der Frist für die Anfechtung des Behördenbescheids abzugeben. Da diese Anfechtungsfrist ebenso 15 Werktage beträgt, ist die Fahrerlaubnis zwischen dem 16. und 30. Werktag nach der Zustellung des Bescheids abzugeben. Darauf zu achten ist, dass das Amt verpflichtet ist, zunächst den Betroffenen schriftlich anzuhören. Der „definitive“ Bescheid ergeht erst in einem zweiten Schritt. Erst nach Zustellung des letztgenannten Bescheids fangen die genannten Fristen an zu laufen.

Nach oben scrollen