Gewährleistungsrechte bei Immobilien im portugiesischen Werkvertragsrecht (B2B)
Gewährleistungsrechte bei Immobilien im portugiesischen Werkvertragsrecht (B2B)
Die Regenzeit der letzten Monate hat vielerorts erhebliche Schwachstellen an Gebäuden sichtbar gemacht, etwa durch Wassereintritt über Dächer und Terrassen oder durch massive Durchfeuchtungen von Wänden und Kellern. In solchen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, welche Rechte Bauherren gegenüber dem Werkunternehmer haben, welche Schritte einzuhalten sind und welche Fristen gelten. Dr. Alexander Rathenau, Rechtsanwalt und Advogado, erläutert nachfolgend die Rechtslage zu Gewährleistungsansprüchen bei der Erstellung von Gebäuden nach portugiesischem Recht, wobei die folgenden Ausführungen Verträge zwischen Gewerbetreibenden (B2B) betreffen.
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