Fachartikel zum portugiesischen Recht

Mindestens einmal im Monat veröffentlichen wir einen Beitrag zum portugiesischen Recht. Die Beiträge erscheinen außerdem im Magazin „Entdecken Sie Algarve“ und teilweise auch in anderen Printmedien.

Der Vorvertrag beim Immobilienkauf – Teil 1: Die Abgrenzung zu anderen Vertragsarten

Der portugiesische Kaufvorvertrag entspricht funktionell dem deutschen Kaufvertrag; beide Institute nehmen bei der Abwicklung eines Immobilienkaufs dieselbe vorrangige Stellung ein. Durch einen Vorvertrag können sich sowohl Verkäufer als auch Käufer binden (zweiseitiger Vorvertrag) oder nur einer von ihnen (einseitiger Vorvertrag).

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Vorvertrag beim Immobilienkauf - Teil 1

Nachbarschaftsrecht – Die wichtigsten Fakten und Regeln

Durch Nachbarschaft treffen unterschiedliche Interessen der Nachbarn aufeinander, die durch Rechtsnormen zum Ausgleich gebracht werden sollen. Diese Rechtsnormen regeln das nachbarschaftliche Zusammenleben und sollen sicherstellen, dass jeder Nachbar sein Verhalten am Nachbarrecht ausrichtet. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau erläutert die wichtigsten Fakten und Regeln in Portugal.

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Nachbarschaftsrecht

Eigentumserwerb durch Ersitzung – Wie man sich dagegen wehren kann

Der typische Fall einer Ersitzung stellt sich wie folgt dar: Jemand nutzt ein Grundstück über viele Jahre als wäre er sein Eigentümer, jedoch kann er einen Eigentumserwerb durch keinen schriftlichen Erwerbstitel (z. B. Kaufvertrag) beweisen. Das passiert in Portugal sehr häufig.

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Eigentumserwerb durch Ersitzung

Wohnungseigentum – Neue Rechte und Pflichten in Portugal

Im April traten neue Regelungen zum portugiesischen Wohnungseigentum (propriedade horizontal) in Kraft.
Die Änderungen betreffen die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau, Experte im Immobilienrecht, zeigt ausgewählte Änderungen auf.

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Wohnungseigentum – Neue Rechte und Pflichten in Portugal

Alojamento Local – Das Ende der Vermietung an Touristen bei Wohnungseigentum?

Der Oberste Gerichtshof hat am 22.3.2022 (Rechtssache Nr. 24471/16.4T8PRT.P1.S2-A-RUJ) die Rechtsprechung vereinheitlicht, indem er entschied, dass die Nutzung von Wohnungseigentum als Alojamento Local (kurzzeitige gewerbliche Vermietung an Touristen; Beherbergungsbetrieb; AL) nicht zulässig ist, wenn diese Nutzung in der jeweiligen Teilungserklärung nicht vorgesehen ist. Die Teilungserklärung (auch Gründungstitel genannt) führt zur Entstehung von Wohnungseigentum. Wohnungseigentum bezeichnet das Sondereigentum an einer Wohnung (Apartment oder Reihenhaus). Da aus den allermeisten Teilungserklärungen in Portugal nur pauschal hervorgeht, dass die Nutzung der einzelnen Einheiten „Wohnzwecken“ dient, führt das höchstrichterliche Urteil dazu, dass nahezu alle Apartments in Portugal ab sofort nicht mehr an Touristen vermietet werden dürfen. Dieses Verbot bezieht sich auf alle Fälle der Vermietung an Touristen, unabhängig davon, ob eine wirksame AL-Lizenz erteilt wurde oder nicht. Jedem Wohnungseigentümer steht das Recht zu, gegen den Eigentümer, der sich nicht an dieses Verbot hält, gerichtlich vorzugehen. Es ist deshalb mit einer Flut an Verfahren zu rechnen, die das Ziel verfolgen, Eigentümer von AL zur Aufgabe der Kurzzeitvermietungen zu zwingen. Dieses Urteil hat weitreichende wirtschaftliche Folgen, da sehr viele Wohnungseigentümer in Portugal mit dem AL-Gewerbe Einnahmen generieren. Die weiterhin bestehende Möglichkeit, die Wohnung im Wege eines ordentlichen Mietvertrages zu vermieten, kann den Verlust an Einnahmen nicht kompensieren. Die ordentliche Vermietung der Wohnung ist wirtschaftlich bei weitem nicht so attraktiv wie die Kurzzeitvermietung. Hinzu kommt auch noch, dass die Steuerlast bei einer ordentlichen Vermietung derzeit höher ist als im Rahmen des AL-Gewerbes.

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Alojamento Local

Portugals Aufbau- und Resilienzplan

Letzten Sommer begann die Finanzierung des außerordentlichen Aufbauinstruments der Europäischen Union NextGenerationEU. Teil davon ist die Aufbau- und Resilienzfazilität. Portugal legte der EU-Kommission als erster Mitgliedstaat überhaupt den dazu notwendigen Plan vor und kann bis 2026 nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von € 13,9 Mrd. und Darlehen in Höhe von € 2,7 Mrd. erwarten. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau erklärt die Hintergründe des Programms und dessen Bedeutung für Portugal.

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Portugals Aufbau- und Resilienzplan

Gesetzeslage bei Homeoffice

Die Pandemie brachte vielerlei Veränderung des täglichen Lebens mit sich. Dazu zählt auch das vermehrte Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz, das sogenannte Homeoffice. Um dessen Auswirkungen arbeitsrechtlich ausreichend Rechnung zu tragen, hat das portugiesische Parlament das bestehende Arbeitsrecht modifiziert; dies soll die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben fördern. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau gibt einen Überblick über die seit dem 1.1.2022 geltenden Neuerungen – Die Gesetzeslage bei Homeoffice.

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Gesetzeslage bei Homeoffice
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