UN-Kaufrecht: Ab 1. Oktober 2021 in Portugal in Kraft
Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus müssen nicht nur weltweit agierende Konzerne treffen. Die Rechtslage verpflichtet in Portugal tätige Wirtschaftsakteure, darunter Immobilienmakler, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken. Verkäufer und Käufer von Immobilien, die von Maklern vermittelt wurden, haben dabei die Pflicht, verschiedene persönliche Daten herauszugeben. Der Experte im Immobilienrecht, Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau und Rechtsreferendarin Isabella de Assis Mendonça erläutern.